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15-tägiger Sicherheitsalarm in Şırnak: Gabar- und Cudi-Gebirge zur Sicherheitszone erklärt

Das Gouverneursamt von Şırnak hat mehrere Gebiete, darunter das Gabar- und das Cudi-Gebirge, für den Zeitraum vom 12. bis 26. Mai für 15 Tage zur „vorübergehenden speziellen Sicherheitszone“ erklärt. Das unbefugte Betreten durch Bürger wird strafrechtlich verfolgt.

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15-tägiger Sicherheitsalarm in Şırnak: Gabar- und Cudi-Gebirge zur Sicherheitszone erklärt

Das Gouverneursamt von Şırnak hat bekannt gegeben, dass bestimmte Gebiete im Stadtzentrum und in den umliegenden Landkreisen für den Zeitraum vom 12. bis 26. Mai für 15 Tage zur „vorübergehenden speziellen Sicherheitszone“ erklärt wurden.

In der Erklärung des Gouverneursamtes heißt es:

„Die Region Bestler Dereler innerhalb der Grenzen des zentralen Landkreises der Provinz Şırnak, die Region Gabar-Gebirge innerhalb der Grenzen des zentralen Landkreises und des Landkreises Güçlükonak, die Region Cudi-Gebirge innerhalb der Grenzen des zentralen Landkreises sowie der Landkreise Silopi und Cizre, die Region Kurt-Gebirge innerhalb der Grenzen des zentralen Landkreises sowie der Landkreise Silopi und Uludere, die Regionen Kelmehmetler-Dönmezler-Kovankaya, Tahtareş, Hüsrevpaşa-Suhurpaşayayla, İncebel-Gebirge und Faraşin innerhalb der Grenzen des Landkreises Beytüşşebap, die Region Altındağları innerhalb der Grenzen des Landkreises Beytüşşebap sowie die Region Oymakaya innerhalb der Grenzen der Landkreise Beytüşşebap und Uludere wurden für den Zeitraum vom 12. Mai 2025 (einschließlich) bis zum 26. Mai 2025 (einschließlich) für 15 Tage zur ‚vorübergehenden speziellen Sicherheitszone‘ erklärt, um zu verhindern, dass Bürger, die sich möglicherweise in diese Gebiete begeben, durch dort befindliche illegale Elemente oder durch die gegen diese ergriffenen Maßnahmen zu Schaden kommen. Es wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass unsere Bürger die genannten Gebiete innerhalb dieses Zeitraums nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörden gemäß dem Gesetz über militärische Sperrgebiete und Sicherheitszonen Nr. 2565 betreten dürfen; andernfalls werden gemäß Artikel 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet.“ 


Nachrichtenquelle: 12punto

Gouverneursamt Şırnak