Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
54,0165
Dollar
Arrow
44,7763
Pfund Sterling
Arrow
62,7568
Gold
Arrow
6151,4397
BIST 100
Arrow
10.729

30 Jahre Haft für Ayşe Barım gefordert

Im Rahmen der Ermittlungen zu den Gezi-Park-Protesten wurde gegen die inhaftierte Ayşe Barım Anklage erhoben. Ihr wird vorgeworfen, „Beihilfe zum Versuch geleistet zu haben, die Regierung der Republik Türkei durch Gewalt und Zwang zu stürzen oder sie an der Ausübung ihrer Aufgaben teilweise oder vollständig zu hindern“. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 22 Jahren und 6 Monaten bis zu 30 Jahren.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
30 Jahre Haft für Ayşe Barım gefordert

Die Ermittlungen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen die Managerin Ayşe Barım, die aufgrund von Berichten in Print- und audiovisuellen Medien über ihre mutmaßliche Beteiligung an den Gezi-Park-Protesten in Taksim eingeleitet worden waren, sind abgeschlossen.

In der nach Abschluss der Ermittlungen erstellten Anklageschrift wird für die inhaftierte Barım eine Freiheitsstrafe von 22 Jahren und 6 Monaten bis zu 30 Jahren wegen „Beihilfe zum Versuch, die Regierung der Republik Türkei durch Gewalt und Zwang zu stürzen oder sie an der Ausübung ihrer Aufgaben teilweise oder vollständig zu hindern“ gefordert.

Die von der Generalstaatsanwaltschaft gebilligte Anklageschrift wurde zur Prüfung an das 26. Schwurgericht in Istanbul übermittelt.

DIE ERMITTLUNGEN

Ayşe Barım, gegen die die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft aufgrund von Vorwürfen in den Medien über ihre Teilnahme an den Gezi-Park-Protesten in Taksim ermittelte, war wegen „Beihilfe zum Versuch, die Regierung der Republik Türkei zu stürzen oder sie an der Ausübung ihrer Aufgaben zu hindern“ inhaftiert worden.

In den Ermittlungsakten wurde auf den Inhalt eines abgehörten Gesprächs des flüchtigen Angeklagten Memet Ali Alabora mit einer anderen Person verwiesen. Darin wurde festgestellt, dass während der Gezi-Park-Proteste ein Gedankenaustausch mit Künstlern über die Veröffentlichung einer Erklärung im Gezi-Park stattgefunden habe und diese umgesetzt worden sei.

Es wurde zudem festgelegt, dass Barım in engem Kontakt mit den Angeklagten des Gezi-Park-Verfahrens, Osman Kavala, Çiğdem Utku Mater und Memet Ali Alabora, gestanden habe. Ihr wird vorgeworfen, die von ihr gemanagten Künstler zur Teilnahme an den Gezi-Park-Protesten bewegt und selbst gemeinsam mit diesen Schauspielern an den Ereignissen teilgenommen zu haben.


Nachrichtenquelle: AA

Ayşe Barım Generalstaatsanwaltschaft Strafsache