31 Soldaten nach lebenslanger Haft wegen Putschversuchs freigelassen: 'Sie unterlagen einem unvermeidbaren Irrtum'
Das Strafsenatsplenum des Kassationshofs hat die Urteile gegen 31 Soldaten aufgehoben, die wegen der Besetzung des Türk-Telekom-Gebäudes in Acıbadem während des Putschversuchs der Fetullahistischen Terrororganisation (FETÖ) am 15. Juli 2016 zu lebenslanger Haft verurteilt worden waren, und deren Freilassung angeordnet.
Der Prozess bezüglich der Aktionen während des Putschversuchs, bei denen das Türk-Telekom-Gebäude gestürmt und sechs Menschen, darunter der Ortsvorsteher von Acıbadem, Mete Sertbaş, getötet wurden, fand vor dem 27. Schwurgericht in Istanbul statt, das am 20. April 2018 sein Urteil verkündete.
Das Gericht hatte sieben ranghohe Angeklagte wegen „Verletzung der Verfassung“ und „vorsätzlicher Tötung“ jeweils siebenmal zu lebenslanger Haft unter erschwerten Bedingungen verurteilt, 28 Soldaten wegen derselben Delikte zu lebenslanger Haft sowie fünf weitere Soldaten wegen „Verletzung der Verfassung“ und „Freiheitsberaubung“ zu lebenslangen und befristeten Haftstrafen verurteilt. Ein Soldat wurde freigesprochen.
Die 3. Strafkammer des Kassationshofs bestätigte die lebenslangen Haftstrafen gegen 33 Soldaten wegen „Verletzung der Verfassung“ und entschied hinsichtlich des Vorwurfs der „vorsätzlichen Tötung“ teilweise auf Bestätigung und teilweise auf Aufhebung.
Nach der Bestätigung legte die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof Berufung gegen die Verurteilungen der 33 Soldaten ein. In der Berufung der Staatsanwaltschaft wurde die Aufhebung der Urteile mit der Begründung gefordert, dass „keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf der vorsätzlichen Tötung durch direktes Schießen auf Bürger vorlägen“ und die Soldaten hinsichtlich des Vorwurfs der „Verletzung der Verfassung“ einem „unvermeidbaren Irrtum unterlegen seien“.
Das Strafsenatsplenum des Kassationshofs prüfte den Fall, gab der Berufung statt, hob die Urteile gegen 31 der angeklagten Soldaten auf und ordnete deren Freilassung an. Die Akten der anderen zwei Soldaten werden zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Die Begründung für die Aufhebungs- und Freilassungsentscheidung des Strafsenatsplenums des Kassationshofs wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich niedergelegt.
Nachrichtenquelle: AA
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