5 illegale Einwanderer in 1 Tag in Bursa gefasst: Das Rätsel um Artikel 4!
In den Stadtteilen Başköy und Badırga im Bezirk Nilüfer in Bursa wurden an einem Tag 5 Personen gefasst, darunter zwei mit vorübergehendem Schutzstatus.
Während der Straßen- und Sicherheitskontrollen, die gestern in den Stadtteilen Başköy und Badırga im Bezirk Nilüfer in Bursa durchgeführt wurden, wurden 5 Personen, die illegal ins Land eingereist waren, mit einem Bußgeld belegt und der Provinz-Migrationsbehörde übergeben.
5 PERSONEN AN 1 TAG GEFASST
Es wurde festgestellt, dass zwei der im Stadtteil Başköy gefassten Personen syrischer und eine Person afghanischer Staatsangehörigkeit waren und illegal ins Land eingereist sind; gegen sie wurde jeweils ein Bußgeld in Höhe von 14.410 TL verhängt.
Bei den im Stadtteil Badırga gefassten Personen wurde festgestellt, dass sie syrische Staatsangehörige sind und ohne Genehmigung in die Provinz Bursa gereist waren; gegen sie wurde jeweils ein Bußgeld in Höhe von 4.055 TL verhängt.
Die gefassten Personen wurden der Provinz-Migrationsbehörde übergeben.
Wie läuft der Prozess für die gefassten illegalen Einwanderer und Migranten ab? Hier sind die Details...
ABSCHIEBUNG PER GOUVERNEURSBESCHLUSS MÖGLICH
Nach Angaben auf der Website der Migrationsbehörde ist der Abschiebungsprozess in den Artikeln 52 bis 60 des vierten Abschnitts mit dem Titel „Abschiebung“ im zweiten Teil des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (YUKK) geregelt. Zudem kann die Abschiebeentscheidung ausschließlich von den Gouverneursämtern getroffen werden.
DAS RÄTSEL UM ARTIKEL 4
Eine Abschiebung kann aus vielen Gründen erfolgen, jedoch können die betreffenden illegalen Einwanderer und Migranten gemäß Artikel 4 des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz nicht abgeschoben werden, der besagt: „Niemand, der unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes fällt, darf an einen Ort abgeschickt werden, an dem er Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung ausgesetzt sein könnte oder an dem sein Leben oder seine Freiheit aufgrund seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Ansichten bedroht wäre.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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