Achtung für Inhaber alter Personalausweise: Ab diesem Datum sind keine Transaktionen mehr möglich
Die Generaldirektion für Grundbuch- und Katasterwesen hat die Nutzung von Personalausweisen mit Chip zur Pflicht gemacht, um die Transaktionsgeschwindigkeit zu erhöhen und Betrug vorzubeugen. Demnach können mit alten Ausweisen keine Transaktionen mehr durchgeführt werden.
In Grundbuchämtern können ab dem 1. Januar 2025 keine Transaktionen mehr mit alten Personalausweisen durchgeführt werden.
In der gesamten Türkei werden seit 2016, dem Beginn der Umstellung auf Personalausweise mit Chip, diese Ausweise bereits in vielen Bereichen wie dem Bankwesen, Gesundheitsdiensten und steuerlichen Angelegenheiten verwendet.
Personalausweise mit Chip spielen eine sichere Rolle bei digitalen Diensten wie der elektronischen Signatur (e-İmza) und Identitätsprüfungsverfahren und erleichtern die Abwicklung von Transaktionen.
Zur Sicherheit des Grundbuchs werden bei der Feststellung der Anspruchsberechtigung und der Identitätsdaten der Personen die Personalausweise der Republik Türkei (mit Chip) sowie das Elektronische Identitätsprüfungssystem (EKDS) genutzt.
In diesem Rahmen hat die Generaldirektion für Grundbuch- und Katasterwesen des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel die Nutzung von Personalausweisen mit Chip ab dem neuen Jahr zur Pflicht gemacht, um Transaktionen sicher und effizient durchführen zu können.
Die Personalausweise mit Chip werden bei wichtigen Grundbuchvorgängen wie dem Kauf und Verkauf von Immobilien, erbbasierten Grundbuchtransaktionen und der Bestimmung von Erben verwendet. Die Anwendung wird sowohl die Transaktionsgeschwindigkeit erhöhen als auch dazu beitragen, Betrug zu verhindern.
Wer nicht auf den neuen Ausweistyp umgestellt hat, kann ab dem 1. Januar 2025 mit seinem alten Ausweis keine Transaktionen mehr in den Grundbuchämtern vornehmen. Um Unannehmlichkeiten bei Grundbuchvorgängen zu vermeiden, müssen die Ausweise bis zum 31. Dezember erneuert werden.
Anträge auf Ausweisänderung können bei den Provinzdirektionen für Bevölkerung und Staatsbürgerschaft oder über das e-Devlet-Portal gestellt werden.
Nachrichtenquelle: AA
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