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Änderung bei der Winterreifenpflicht

Laut einer im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde die Dauer der Winterreifenpflicht von 4 auf 5 Monate verlängert.

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Änderung bei der Winterreifenpflicht

Die Winterreifenpflicht, die bisher vom 1. Dezember bis zum 1. April galt, wurde auf den Zeitraum vom 15. November bis zum 15. April festgelegt.

Damit wurde die bisher 4-monatige Winterreifenpflicht auf 5 Monate verlängert.

Die Winterreifenpflicht gilt für Fahrzeuge, die zur Personen- und Güterbeförderung eingesetzt werden.

Die neue Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Fahrern, die während des vorgeschriebenen Zeitraums keine Winterreifen montieren, wird ein Bußgeld in Höhe von 5.856 TL auferlegt, und das Fahrzeug darf die Fahrt nicht fortsetzen. 


Nachrichtenquelle: 12punto

Strafrecht Winterreifenpflicht Winterreifen Amtsblatt