Änderung des Kommunalverwaltungsgesetzes: Ausgabenobergrenzen für Kommunen und Quellenabzug bei Sozialversicherungsbeiträgen
Der von der AKP erarbeitete Entwurf zur Neuregelung der Kommunalverwaltung sieht eine strengere Kontrolle der kommunalen Ausgaben, die Bindung der Kreditaufnahme an bestimmte Regeln, eine transparentere Gestaltung von Ausschreibungsverfahren sowie eine Neuregelung der Bauleitplanung vor. Die Arbeit umfasst zudem Themen wie Obergrenzen für Personalausgaben, ein Modell für den Quellenabzug bei Sozialversicherungsbeiträgen (SGK) sowie die Klärung der Kompetenzverteilung zwischen den Kommunen.
Die AKP hat die letzte Phase ihrer Arbeit an einer Änderung des Kommunalverwaltungsgesetzes erreicht. Der erstellte Entwurf enthält verschiedene Regelungen zur Finanzstruktur, zu den Ausgabenposten und zur administrativen Arbeitsweise der Kommunen.
NEUER RAHMEN FÜR AUSGABEN UND KREDITAUFNAHME
Wie NTV berichtet, ist geplant, die Kontrolle der kommunalen Ausgaben zu verschärfen und für bestimmte Posten Beschränkungen einzuführen. Im Rahmen der Umstrukturierung des Schuldenmanagements ist vorgesehen, die Kreditaufnahmeprozesse der Kommunen an bestimmte Kriterien zu binden. Auch die Erstellung mittel- und langfristiger Programme für die bestehende Schuldenlast steht auf der Agenda.
Darüber hinaus werden neue Maßnahmen geprüft, um sicherzustellen, dass der Anteil der Personalausgaben am Budget den Bereich von 30 bis 40 Prozent nicht überschreitet.
AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN UND EINKOMMENSABZÜGE
Der Entwurf zielt darauf ab, die Transparenz bei Ausschreibungsverfahren zu erhöhen. In diesem Zusammenhang ist geplant, die Verfahren offener und nachvollziehbarer zu gestalten.
Andererseits gehört auch ein Modell für den Quellenabzug bei den Sozialversicherungsbeiträgen (SGK) der Kommunen zu den geprüften Punkten.
KOMPETENZVERTEILUNG UND VERWALTUNGSSTRUKTUR
Der Entwurf sieht eine erneute Prüfung der Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen den Stadtverwaltungen (Großstadtkommunen) und den Bezirkskommunen vor. Ziel ist es, die Verantwortungsbereiche zwischen den lokalen Verwaltungsebenen klarer zu definieren.
SCHWERPUNKT AUF BAULEITPLANUNG UND ÖFFENTLICHEM SCHADEN
Die Bindung von Änderungen in der Bauleitplanung an strengere Regeln gehört ebenfalls zu den im Entwurf enthaltenen Bestimmungen. Zudem enthält die Arbeit Bestimmungen, die bei Entstehen eines öffentlichen Schadens die Verantwortung den Führungskräften auferlegen.
Die regelmäßige Veröffentlichung der kommunalen Ausgaben gegenüber der Öffentlichkeit gehört ebenfalls zu den vorgesehenen Maßnahmen.
ZEITPLAN NOCH NICHT FESTGELEGT
Es gibt noch kein genaues Datum für den Zeitplan der Gesetzgebung. Es wird jedoch geäußert, dass die Regelung noch vor der Sommerpause der Großen Nationalversammlung der Türkei im Juli auf die Tagesordnung kommen könnte.
Nachrichtenquelle: 12punto
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