AKP plant Maßnahmen zu 'in Kriminalität abrutschenden Kindern'! Strafverschärfung steht zur Debatte
Während der Begriff „in Kriminalität abrutschende Kinder“ in der Öffentlichkeit erneut für Diskussionen sorgt, wurde bekannt, dass die AKP an einer neuen gesetzlichen Regelung arbeitet, die sowohl eine Verschärfung der Strafen als auch eine Stärkung des Rehabilitationsprozesses vorsieht.
Der Begriff „in Kriminalität abrutschendes Kind (SSÇ)“, der bereits nach dem Mord an Mattia Ahmet Minguzzi (15) intensiv debattiert wurde, ist nach der Ermordung von Atlas Çağlayan (17) durch Banden auf der Straße erneut in den Mittelpunkt der Agenda gerückt.
Es wird behauptet, dass die AKP Vorbereitungen für eine Regelung trifft, die sowohl die Sanktionen für „in Kriminalität abrutschende Kinder“ verschärft als auch den Rehabilitationsprozess in den Vordergrund stellt.
Wie die regierungsnahe Zeitung Türkiye Gazetesi berichtet, laufen die Vorbereitungen für Strafverschärfungen und Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der Arbeiten, die auch von AKP-Präsident und AKP-Vorsitzendem Recep Tayyip Erdoğan aufmerksam verfolgt werden. Es wird erwartet, dass der Bericht, der von der im Parlament eingerichteten Untersuchungskommission erstellt wird, die Grundlage für den zu verfolgenden Fahrplan bilden wird.
VOM JUSTIZPAKET ZURÜCK AUF DIE PARLAMENTSAGENDA
Es ist geplant, die Regelungen, die das Justizministerium zuvor in das 11. Justizpaket aufgenommen, dann aber aus dem Entwurf gestrichen hatte, erneut auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen. Dem Entwurf zufolge ist vorgesehen, die Obergrenze für „in Kriminalität abrutschende Kinder“ im Alter zwischen 15 und 18 Jahren bei Straftaten, die eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen, auf 27 Jahre anzuheben.
"WENN DER RESOZIALISIERUNGSPROZESS NICHT ERFOLGREICH IST, KANN MAN DIE KRIMINALITÄT NICHT STOPPEN"
Innerhalb der AKP gibt es auch Einschätzungen, dass eine bloße Strafverschärfung allein keine Lösung darstellt. Parteiquellen teilten die Ansicht: „Ein Großteil dieser Kinder stammt aus zerrütteten Familien. Wir befinden uns in einem großen gesellschaftlichen Strudel. Die Scheidungsraten steigen kontinuierlich. Egal wie sehr man die Strafen erhöht, wenn der Rehabilitations- und Resozialisierungsprozess nicht erfolgreich ist, kann man die Kriminalität nicht stoppen.“ Dieselben Quellen betonten, dass auch die Wissenschaft und die akademische Welt einen „lösungsorientierten“ Beitrag zum Prozess leisten sollten.
Mit den neuen Regelungen wird angestrebt, in der Vollzugsphase individuelle Interventionspläne zu erstellen, die die persönlichen Merkmale des Kindes, die Art der Straftat, die Familienstruktur, den Bildungsstand und die psychosozialen Bedingungen berücksichtigen.
In diesem Rahmen steht zur Debatte, von der Praxis abzurücken, dass jugendliche Strafgefangene ihre Strafe direkt in Erziehungsheimen verbüßen. Es ist vorgesehen, dass die Strafe in geschlossenen Jugendstrafvollzugsanstalten beginnt und bei einer positiven Bewertung des Verhaltens eine Verlegung in Erziehungsheime erfolgt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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