AKP stellt Antrag: Morde an Frauen und Kindern sowie Sexualdelikte sollen vom Amnestieumfang ausgenommen werden
Im Justizausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wird auf Antrag der AKP vorbereitet, Personen, die vorsätzliche Tötungsdelikte gegenüber Frauen und Kindern – einschließlich Ehepartnern und geschiedenen Ehepartnern – sowie sexuellen Missbrauch und sexuelle Übergriffe begangen haben, aus dem Anwendungsbereich der Bewährungsregelung im 11. Justizpaket auszunehmen.
Im Justizausschuss der TBMM werden für Straftaten, die am 31. Juli 2023 und davor begangen wurden, dieRegelungen betreffend die Verlegung von Verurteilten ausgeschlossenen Gefängnissen inoffene Gefängnisse und ausoffenen Gefängnissen in die Bewährungsaufsicht – jeweils 3 Jahre früher – im Rahmen des11. Justizpakets, das auch diese Regelung enthält,weiterhinberaten. DieBeratungen dauern an.
Durch die Regelung wird zunächst die Entlassung von 55.000, innerhalb weniger Monate dann von 115.000 Personen erwartet. Unter den Freizulassenden werden auch Personen sein, die schwere Straftatenbegangen haben.
Die ersten 15 Artikel des Gesetzentwurfs wurden gestern im Ausschuss angenommen.
Doch bei den heutigenBeratungenwerden einige schwere Straftaten, darunter Frauenmorde und Sexualdelikte, die in der Öffentlichkeit zu heftigen Debatten geführt haben und zu den Begünstigten der Covid-Freistellung zählten,aufVorschlag der AKP aus dem 11. Justizpaket ausgenommen – ebenso einige weitere schwere Straftaten, die im 11. Justizpaket vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden.
Der von der AKP unterzeichnete Antrag wurde bei den Beratungen zum 27. Artikel des 11. Justizpakets dem Ausschuss vorgelegt.
Wenn dieRegelung in dieser Form angenommen wird, sollen Personen, die Straftaten gegen Nachkommen, Vorfahren, Geschwister, Ehepartner, geschiedene Ehepartner, Frauen, Kinder, Personen, die sich körperlich oder geistig nichtselbst verteidigen können, gegensie gerichteter vorsätzlicher Mord, sexuelle Nötigungsowie sexueller Missbrauch von Kindern –Täter dieser Straftaten werden von derRegelung ausgeschlossen undkönnen nicht von der Covid-Strafminderung profitieren.
"Verdeckte Amnestie"-Debatten ausgelöst hatte die Regelung; von ihr ausgeschlossen sind Terrorstraftätersowie Personen, die wegen Vergehen gegen die verfassungsmäßigeOrdnung verurteilt wurden –sie könnenebenfalls nichtvon der Regelung profitieren.
Nachrichtenquelle: 12punto
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