Anklageschrift im Fall des 75.-Yıl-Apartments, bei dessen Einsturz 42 Menschen starben, zugelassen
In der Anklageschrift zum 75.-Yıl-Apartment in Hatay, das bei den Erdbeben vom 6. Februar einstürzte und 42 Menschen das Leben kostete, wird festgestellt, dass kein Bodengutachten vorlag, der Beton „mit der Hand zerbröselbar“ war und die Bauvorschriften nicht ausreichend eingehalten wurden. Für die Angeklagten wird eine Freiheitsstrafe von bis zu 22 Jahren und 6 Monaten wegen „fahrlässiger Tötung mehrerer Personen unter bewusster Inkaufnahme“ gefordert.
In Hatay wurde gegen vier Angeklagte, von denen sich drei in Untersuchungshaft befinden, Klage wegen mutmaßlicher Versäumnisse beim Bau des 75.-Yıl-Apartments erhoben, das bei den Erdbeben vom 6. Februar einstürzte und 42 Menschen das Leben kostete.
Nach Abschluss der Ermittlungen durch das Büro für Erdbebenuntersuchungen der Generalstaatsanwaltschaft Hatay wurde die Anklageschrift bezüglich des Einsturzes des achtstöckigen Gebäudes im Stadtteil Ürgenpaşa im Bezirk Antakya und des Todes von 42 Menschen erstellt. Gegen die inhaftierten Angeklagten, den Bauunternehmer Mustafa Erdoğan K., den Statiker Cemil U., den Architekten und technischen Bauleiter Raci C. sowie den flüchtigen Grundstücksmiteigentümer Mustafa Kemal Ş. wurde wegen „fahrlässiger Tötung mehrerer Personen unter bewusster Inkaufnahme“ Klage mit einer Forderung von bis zu 22 Jahren und 6 Monaten Haft erhoben. Die Anklageschrift wurde vom 3. Schwurgericht Hatay zugelassen.
KEIN BODENGUTACHTEN VORHANDEN
In der Anklageschrift wird auf die Aussagen der Kläger verwiesen, wonach das Gebäude beim ersten Erdbeben innerhalb kurzer Zeit einstürzte. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für das Gebäude, dessen Bau 1996 begann, kein Bodengutachten vorlag. Im Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass das Tragwerk des Gebäudes während des Erdbebens an den Knotenpunkten versagte, die Grenzwerte für Verformungen überschritten wurden und das Gebäude vollständig einstürzte. Im Bericht wurde zudem festgehalten, dass aufgrund unzureichender Bewehrungsdetails die „Verordnung über Bauwerke in Erdbebengebieten“ nicht ausreichend beachtet wurde.
Die Angeklagten werden sich wegen fahrlässiger Tötung unter bewusster Inkaufnahme mit einer Haftstrafe von bis zu 22 Jahren und 6 Monaten verantworten müssen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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