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Anklageschrift im Fall Tanju Özcan fertiggestellt: Ermittlungen wegen Drohung und Erpressung

Die Anklageschrift im Fall der „Drohung und Erpressung“, in den der in Bolu wegen des Vorwurfs der „erzwungenen Vorteilsnahme“ inhaftierte Tanju Özcan sowohl als Geschädigter als auch als Beschuldigter verwickelt ist, wurde fertiggestellt und dem 2. Friedensgericht in Bolu vorgelegt.

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Anklageschrift im Fall Tanju Özcan fertiggestellt: Ermittlungen wegen Drohung und Erpressung

Der Bürgermeister von Bolu, Tanju Özcan, erstattete im vergangenen Februar Anzeige gegen Mehmet Eren Akgüney mit der Behauptung, dieser habe ihn erpresst.

Mehmet Eren Akgüney wurde am 28. Februar festgenommen; am selben Tag wurde auch Tanju Özcan im Rahmen der Ermittlungen wegen „erzwungener Vorteilsnahme“ in Gewahrsam genommen. Akgüney wurde inhaftiert.

Özcan wurde ebenfalls im Zuge der Ermittlungen wegen „erzwungener Vorteilsnahme“ inhaftiert, in das Sincan-Gefängnis in Ankara überstellt und von seinem Amt als Bürgermeister von Bolu suspendiert.

Die Anklageschrift für das Verfahren wegen „Drohung und Erpressung“, in dem Tanju Özcan sowohl als Geschädigter als auch als Beschuldigter geführt wird, ist nun abgeschlossen.

Der Anklageschrift zufolge soll Tanju Özcan sexuell anzügliche Nachrichten an Öznur Ç., eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Bolu, gesendet haben. Diese Nachrichten sollen in den Besitz von Mehmet Eren Akgüney, dem ehemaligen Lebensgefährten der Frau, gelangt sein.

In der Anklageschrift wird ausgeführt, dass Mehmet Eren Akgüney von Özcan 20 Millionen TL, ein Auto sowie eine Autowaschanlage gefordert habe.

Zudem heißt es in der Anklageschrift, Akgüney habe gedroht, die Nachrichten an die Medien weiterzugeben, falls Özcan seinen Forderungen nicht nachkomme.

E.B. und H.E.S. wurden ebenfalls in die Ermittlungen einbezogen, da sie als Vermittler bei der Drohung und Erpressung fungiert haben sollen.

VOM GESCHÄDIGTEN ZUM BESCHULDIGTEN

Laut der Anklageschrift wurde Tanju Özcan aufgrund der Aussagen von Öznur Ç. selbst zum Beschuldigten.

In ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft gab Öznur Ç. an, dass Tanju Özcan ihr in seinem Amtszimmer die Tonaufnahme einer Meldung an das Callcenter der Stadtverwaltung vorgespielt und gesagt habe: „Was passiert wohl, wenn Eren diese Aufnahme hört? Ich werde dich beschützen, ich mag dich, du wirst dich mit mir treffen.“ Die Staatsanwaltschaft wertete diese Äußerungen von Özcan als „Erpressung“.

In den in der Anklageschrift enthaltenen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft gab Tanju Özcan an, Opfer von Drohungen und Erpressung geworden zu sein, und erstattete Anzeige gegen Akgüney, E.B. und H.E.S., während er die Vorwürfe der Erpressung gegenüber Öznur Ç. sowie die Behauptungen über eine Beziehung zu ihr zurückwies. Auch Akgüney, E.B. und H.E.S. wiesen in ihren Aussagen alle Anschuldigungen von sich.

BIS ZU 3 JAHRE HAFT FÜR TANJU ÖZCAN GEFORDERT

In der Anklageschrift wird für Tanju Özcan, der sowohl als Geschädigter als auch als Beschuldigter geführt wird, aufgrund seiner Handlungen gegenüber Öznur Ç. eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren wegen des Vorwurfs der „Erpressung“ gefordert.

Gegen den Beschuldigten Mehmet Eren Akgüney wurde aufgrund seiner Handlungen gegenüber Tanju Özcan wegen „Erpressung“ sowie aufgrund seiner Handlungen gegenüber Öznur Ç. wegen „Freiheitsberaubung“ und „Drohung“ eine Haftstrafe von bis zu 13 Jahren beantragt.

Gegen E.B. und H.E.S., die als Vermittler bei der Erpressung fungiert haben sollen, wurde eine Haftstrafe von jeweils bis zu 3 Jahren gefordert, da sie als „mittäterschaftlich Beteiligte“ direkt an der Tat mitgewirkt hätten. Die fertiggestellte Anklageschrift wurde dem 2. Friedensgericht in Bolu vorgelegt.


Nachrichtenquelle: 12punto

Bürgermeister von Bolu Tanju Özcan Anklageschrift Haftstrafe