Anklageschrift zum Terroranschlag auf das Istanbuler Justizgebäude erstellt: Neue Details bekannt geworden
Die Ermittlungen zu dem bewaffneten Terroranschlag der Terrororganisation DHKP/C auf einen Polizeiposten vor dem Justizpalast in Çağlayan, Istanbul, wurden abgeschlossen. In der erstellten Anklageschrift wird für 19 Verdächtige, darunter flüchtige Mitglieder des sogenannten Zentralkomitees der bewaffneten Terrororganisation DHKP/C sowie die Schwestern der am Tattag neutralisierten Terroristin Pınar Birkoç, jeweils eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren gefordert.
Die Anklageschrift zu dem bewaffneten Terroranschlag, der am 6. Februar 2024 auf den Polizeikontrollpunkt am C-Eingang des Justizpalastes in Çağlayan verübt wurde und bei dem ein Bürger ums Leben kam, wurde fertiggestellt.
In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift werden insgesamt 19 Personen als „Verdächtige“ geführt, darunter Necmiye Birkoç und Nejla Birkoç, die Schwestern der neutralisierten Terroristin Pınar Birkoç, sowie vier weitere Personen, die dem Zentralkomitee der Organisation angehören.
SIE SPRÜHTEN PFEFFERSPRAY AUF DIE POLIZISTEN UND ERÖFFNETEN DAS FEUER
In der Anklageschrift wird geschildert, dass die Mitglieder der bewaffneten Terrororganisation DHKP/C, Emrah Yayla und Pınar Birkoç, sich am Tattag dem D-Block-Eingang des Justizgebäudes näherten, während dort Polizeibeamte Kontrollen durchführten. Während der Kontrolle habe die Täterin Birkoç den Polizeibeamten für etwa 2-3 Sekunden Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. In diesem Moment habe Yayla, der sich hinter Birkoç befand, auf einen Polizeibeamten geschossen; als die Waffe zunächst nicht losging, habe er erneut geschossen und den Beamten am rechten Fuß verletzt.
ES WURDE FESTGEHALTEN, DASS SIE DEN TOD EINES BÜRGERS VERURSACHTEN
Nachdem einer der Polizisten in Richtung des Justizgebäudes und der andere in Richtung des C-Blocks zu laufen begann, hätten beide Täter das Feuer auf den in Richtung C-Block laufenden Beamten eröffnet. Dabei wurde die Bürgerin Dilfiraz Karataş durch die Schüsse der Täter am Tatort verletzt und verstarb später im Krankenhaus. Die Täter seien daraufhin in Richtung des Wachhäuschens vor dem C-Block gelaufen und hätten das Feuer eröffnet, woraufhin sie durch das Erwidern des Feuers der dort stationierten Polizisten neutralisiert wurden.
DAS ‘ZENTRALKOMITEE’ DER ORGANISATION ENTTARNT
In der Anklageschrift wird festgehalten, dass die Terrororganisation DHKP/C von einer Struktur namens „Zentralkomitee“ geleitet wird. Die Verantwortlichen der Organisation spielten eine Rolle bei der Entscheidung über bewaffnete, bombenbasierte oder ähnliche Aktionen. Gegen die Verdächtigen Zerrin Sarı, Fehriye Erdal, Seher Demir und Musa Aşoğlu, die im Zentral- und Generalkomitee der Organisation tätig sind, wurden Haftbefehle erlassen. Die Anklageschrift führt aus, dass die Führungskräfte der Organisation für die Aufgabenverteilung unter den Mitgliedern, die Erteilung von Anweisungen für Aktionen, Demonstrationen und Propagandatätigkeiten im Einklang mit den Zielen der Organisation sowie die Festlegung der Hierarchie zuständig sind.
DETAILS ZUM ORGANISATIONSGEFÜGE BEKANNT
In der Anklageschrift, die auch ein Organigramm enthält, wird neben den vier Verdächtigen des Zentralkomitees auch die Rolle weiterer Personen aufgeführt: Necmiye Birkoç als Verantwortliche für die sogenannte lokale Struktur, Ayten Öztürk als sogenannte Türkei-Verantwortliche, Seda Şaraldı als Leiterin des sogenannten „Büros für das Recht des Volkes“, Seher Adıgüzel als Verantwortliche für die Gruppe Yorum, Meryem Özsöğüt als Verantwortliche für die sogenannte Sanitätsstation und Ulaş İnci als sogenannter Jugendverantwortlicher.
Es wurde zudem vermerkt, dass die Verdächtigen nach ihrer Festnahme ein organisatorisches Verhalten an den Tag legten und sich strikt an die Regeln in einem Handbuch hielten, das vorschreibt, wie sich Mitglieder in Haft zu verhalten haben, etwa durch Hungerstreiks, Widerstand in allen Phasen und die Verweigerung von Unterschriften.
HAFTSTRAFEN VON BIS ZU 15 JAHREN FÜR 19 VERDÄCHTIGE GEFORDERT
In der Anklageschrift wird für die flüchtigen Verdächtigen Zerrin Sarı, Seher Demir, Musa Aşoğlu, Fehriye Erdal sowie für die Verdächtigen Necmiye Birkoç, Nejla Birkoç, Ayten Öztürk, Diyar Ersoy, Elif Ersoy, Ercan Güneş, Gamze Eroğlu, Hakan İnci, Hasan Karapınar, Meryem Özsöğüt, Nazan Betül Vangölü Kozağaçlı, Oktay Kelebek, Seda Şaraldı, Seher Adıgüzel und Ulaş İnci wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ jeweils eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten bis zu 15 Jahren gefordert.
Unterdessen wurde bekannt, dass das Verfahren gegen die getöteten Terroristen Emrah Yayla und Pınar Birkoç wegen der Vorwürfe „Versuch der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung“, „vorsätzliche Tötung“, „Beschädigung von öffentlichem Eigentum“, „Tötung durch Planung“ und „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ eingestellt wurde. Der Prozess gegen die Verdächtigen beginnt am 31. Oktober vor dem 26. Schwurgericht für schwere Straftaten in Istanbul.
Nachrichtenquelle: İHA
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