Ankündigung des HSK zu den Ergebnissen der Anträge auf erneute Prüfung des Dekrets zur ordentlichen Gerichtsbarkeit
Der Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) hat eine Ankündigung zu den Ergebnissen der Anträge auf erneute Prüfung des Dekrets zur ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 20. Juni 2025 veröffentlicht.
In der vom HSK veröffentlichten Erklärung heißt es: "Die Anträge auf erneute Prüfung bezüglich des Dekrets zur ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 20. Juni 2025 wurden von der Ersten Kammer des Rates der Richter und Staatsanwälte zum 3. Juli 2025 beschieden; die Betroffenen können die Ergebnisse der erneuten Prüfung über den unten stehenden Abfragebildschirm einsehen.
Für Kollegen, die durch das Dekret nicht versetzt wurden, jedoch einen Antrag auf erneute Prüfung gestellt haben, besteht kein Anspruch auf eine erneute Prüfung, weshalb ihre Datensätze nicht im Abfragebildschirm erscheinen."
In der Erklärung, die auch Informationen zum weiteren Vorgehen für diejenigen enthält, deren Antrag auf erneute Prüfung abgelehnt wurde, heißt es weiter: "Kollegen, deren Antrag auf erneute Prüfung abgelehnt wurde und die Einspruch bei der Generalversammlung des Rates der Richter und Staatsanwälte einlegen möchten, müssen ihre Einspruchsanträge unbedingt innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die erneute Prüfung über den UYAP-Personalbildschirm einreichen, indem sie den Erläuterungsbereich unter der Überschrift 'Antragsformular für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten' ausfüllen."
Nachrichtenquelle: İHA
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