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Anstieg der Abfindungsuntergrenze

Arbeits- und Sozialminister Vedat Işıkhan gab nach einem Treffen mit Arbeitgebern den neuen Mindestlohn für das kommende Jahr mit netto 28.075 TL bekannt.

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Anstieg der Abfindungsuntergrenze

Mitder Festlegung des Mindestlohns, der das für Arbeitnehmer zu zahlende Mindestentgelt bestimmt, steht nun auch die Untergrenzeder Abfindung fest,die im kommenden Jahrgelten wird.

Aufdiese Weise erhält ein Arbeitnehmer, der den Mindestlohn bezieht,Die Abfindung für Arbeitnehmer wird im kommenden Jahr nicht unter 33.030 TLliegen. Ebenso haben Arbeitnehmer, die seit mehr als einem Jahr im selben Betrieb beschäftigt sind, rechtlFalls sie ihreArbeitsverträgekündigen oder entlassen werden, haben siefür jedes BeschäftigungsjahrAnspruch auf eine Nettovergütung von 33.030 TL.erhalten haben.

HÖCHSTBETRAG WIRD MITBEAMTENGEHÄLTERN FESTGELEGT

Während der Mindestlohn die Untergrenze der Abfindung bestimmt, wird der Höchstbetrag mit den am 3. Januarveröffentlichten Inflationsdaten endgültig feststehen. Der Höchstbetrag, derauf Basis der Beamtengehälter festgelegt wird, liegt derzeitbei 53.919 TL. 


Nachrichtenquelle: 12punto

Mindestlohn Arbeitnehmer Betrieb Abfindung