Anwalt des inhaftierten Onkels von Narin, Toğrul, mit einspruchsähnlicher Erklärung: 'Kein ausreichender konkreter Beweis'
Seda Toğrul, die Anwältin des im Fall der vermissten Narin Güran in Diyarbakır inhaftierten Onkels S.G., erklärte: „Die Grundlage für die Inhaftierung meines Mandanten Salim Güran sind, soweit dies in der Presse wiedergegeben wurde, die DNA-Spuren im Fahrzeug sowie das Löschen von WhatsApp-Nachrichten. Dies ist kein ausreichender konkreter Beweis für eine Inhaftierung. Dass eine Nichte in das Auto ihres Onkels steigt, ist ein alltäglicher Vorgang.“
Die Ermittlungen im Fall der achtjährigen Narin Güran, die seit dem 21. August vermisst wird, dauern an.
Die Anwältin des inhaftierten Onkels S.G., Seda Toğrul, erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Grundlage für die Inhaftierung ihres Mandanten Salim Güran, soweit dies in der Presse wiedergegeben wurde, die DNA-Spuren im Fahrzeug sowie das Löschen von WhatsApp-Nachrichten seien.
Anwältin Toğrul sagte: „Dies ist kein ausreichender konkreter Beweis für eine Inhaftierung. Dass eine Nichte in das Auto ihres Onkels steigt, ist ein alltäglicher Vorgang. Zudem können DNA-Spuren je nach Art des Materials und Fundort zwischen einem und sechs Monaten erhalten bleiben. Darüber hinaus gibt es gefestigte Präzedenzfälle des 1. Strafsenats des Kassationsgerichtshofs zu diesem Thema.
Da keine Leiche von Narin gefunden wurde, ist die Überstellung wegen vorsätzlicher Tötung rechtswidrig.
Unter Hinweis auf die Unschuldsvermutung ist es angesichts der vorliegenden Beweise möglich, dass unser Mandant zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund neuer Beweise freigelassen wird. Auch wir möchten, dass die materielle Wahrheit ans Licht kommt.
Narin ist das Kind der gesamten Türkei. Wir bemühen uns ebenfalls darum, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Wir sind der Ansicht, dass mein Mandant aufgrund des intensiven öffentlichen Drucks, insbesondere in den sozialen Medien, inhaftiert wurde.
Wir werden gegen den Haftbefehl Einspruch einlegen und die Freilassung unter Auflagen beantragen. Diese Erklärung war im Rahmen der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Schutz vor Vorverurteilung notwendig.
Aufgrund der bestehenden Geheimhaltungspflicht können wir vorerst nur dies sagen. Wir bitten die Öffentlichkeit aufgrund dieses sensiblen Themas bis zum Abschluss der Ermittlungen um Zurückhaltung. Da es sich um eine sehr sensible Angelegenheit handelt, befindet sich auch die Familie in einem verzweifelten Zustand. Wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit.“
S.G. war am 31. August im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır geführten Ermittlungen festgenommen worden.
Nach einer Verlängerung der Gewahrsamsfrist wurde S.G. heute der Staatsanwaltschaft vorgeführt und nach seiner Aussage dem zuständigen Haftrichter mit dem Antrag auf Inhaftierung überstellt.
Das Gericht ordnete die Inhaftierung von S.G. wegen „vorsätzlicher Tötung“ und „Freiheitsberaubung“ an und wies ihn in die Haftanstalt ein.
Nachrichtenquelle: İHA
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