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Anwesenheitskontrollregeln im türkischen Parlament ändern sich: Gehaltskürzungen im Gespräch

Mit einer geplanten Änderung der Geschäftsordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) soll die für einen Antrag auf Anwesenheitskontrolle erforderliche Anzahl an Abgeordneten erhöht und eine Anwesenheitspflicht im Plenum für die Antragsteller eingeführt werden.

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Anwesenheitskontrollregeln im türkischen Parlament ändern sich: Gehaltskürzungen im Gespräch

Im Rahmen der Arbeiten der AKP zur Änderung der Geschäftsordnung der TBMM wurde behauptet, dass neue Regeln für die „Anwesenheitskontrolle“ eingeführt werden sollen. Der Regelung zufolge ist geplant, die für einen Antrag auf Anwesenheitskontrolle erforderliche Anzahl an Abgeordneten zu erhöhen und den Antragstellern neue Verpflichtungen aufzuerlegen.

Laut einem Bericht der Zeitung Türkiye; wurde der Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung der TBMM fertiggestellt und neue Regelungen für den „Antrag auf Anwesenheitskontrolle“ vorbereitet.

Die für einen Antrag auf Anwesenheitskontrolle erforderliche Anzahl an Abgeordneten soll von 20 auf 30 erhöht werden. Zudem wird es für die 30 Abgeordneten, die eine Anwesenheitskontrolle beantragen, verpflichtend sein, während der Dauer der Kontrolle im Plenum anwesend zu sein.

Gemäß der neuen Regelung dürfen die Abgeordneten, die eine Anwesenheitskontrolle beantragen, den Plenarsaal nicht verlassen, bis die Kontrolle abgeschlossen ist. Es ist geplant, bei Abgeordneten, die den Saal in diesem Zeitraum verlassen, Gehaltskürzungen vorzunehmen.

Andererseits wurde erklärt, dass die bestehende Praxis bezüglich der Beschlussfähigkeit beibehalten wird. Demnach kann die Sitzung vertagt werden, wenn bei der Anwesenheitskontrolle festgestellt wird, dass weniger als 200 Abgeordnete im Plenum anwesend sind; sollte die Beschlussfähigkeit nicht erreicht werden, wird die Sitzung geschlossen.

In der geltenden Geschäftsordnung wird bei Abgeordneten, die innerhalb eines Monats an 5 Sitzungen nicht teilnehmen, ein Verfahren eingeleitet, das bis zum Verlust des Mandats führen kann. Zudem ist bei einer Abwesenheit von mehr als 45 Sitzungen innerhalb eines Legislativjahres eine Kürzung der Diäten für drei Monate vorgesehen.


Nachrichtenquelle: 12punto