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Auch Armbanduhren werden besteuert!

Mit der Wiederaufnahme der Arbeit der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) am 1. Oktober wurden neue Gesetzesentwürfe vorgelegt. Die Details des von der AK-Partei ausgearbeiteten neuen Steuerpakets sind nun bekannt.

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Auch Armbanduhren werden besteuert!

Finanzminister Mehmet Şimşek hat für das neue Steuerpaket gehandelt! Die AKP bringt das Steuerpaket in die TBMM ein. Während die Erhebung eines Verteidigungsbeitrags für Kreditkarten mit einem Limit von über 100.000 TL für Gesprächsstoff sorgt, kam die Einführung einer Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) auf Armbanduhren ab einem Wert von 5.000 TL überraschend.

Die AK-Partei hat dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine neue Steuerregelung enthält. Der Entwurf sieht die Einführung zusätzlicher Steuern in verschiedenen Bereichen vor. Demnach werden Personen mit einem Kreditkartenlimit von über 100.000 TL einen Verteidigungsbeitrag zahlen. Zudem werden unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen), die nicht für militärische Zwecke genutzt werden, sowie Armbanduhren mit einer ÖTV-Bemessungsgrundlage von 5.000 Lira und mehr in den Anwendungsbereich der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) aufgenommen.

750 TL BEITRAG PRO KREDITKARTE

Von Inhabern von Kreditkarten mit einem Limit von 100.000 Türkischen Lira oder mehr wird pro Karte ein jährlicher Beitrag von 750 TL an den Unterstützungsfonds für die Verteidigungsindustrie erhoben.

ACHTUNG FÜR MOTORRADFAHRER

In Artikel 3 des Gesetzesentwurfs wird der Anwendungsbereich der Kraftfahrzeugsteuer (MTV) für Motorräder erweitert. Demnach unterliegen künftig auch Motorräder mit einem Hubraum von unter 100 cm³ sowie kleine Motorräder mit einer Motorleistung von unter 6 kW der MTV. Diese Regelung zielt insbesondere auf kleinvolumige Motorräder ab, die im städtischen Verkehr genutzt werden, und wird die Besitzer von Fahrzeugen in diesem Segment betreffen.

AUCH DROHNENNUTZUNG WIRD BESTEUERT

Die Regelung beschränkt sich nicht nur auf Motorräder. Auch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) werden nun in den Anwendungsbereich der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) aufgenommen. Von dieser Regelung sind jedoch Drohnen ausgenommen, die für militärische Zwecke verwendet werden. Das bedeutet, dass für Drohnen, die zu Hobby- oder kommerziellen Zwecken genutzt werden, zusätzliche Steuerpflichten anfallen.


Nachrichtenquelle: 12punto

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