Aufnahmen vom Friedhof sorgten für Empörung: Sie hatten die Türkei bereits vor Veröffentlichung des Videos verlassen
Zwei ausländische Frauen, die auf dem Andızlı-Friedhof in Antalya auf Grabsteinen saßen, Karten spielten und Getränke konsumierten, lösten mit der Veröffentlichung der Aufnahmen in den sozialen Medien große Empörung aus. Nach dem Vorfall ergaben Ermittlungen, dass die Frauen die Türkei bereits vor der Veröffentlichung des Videos verlassen hatten.
Die Respektlosigkeit auf dem Andızlı-Friedhof im Bezirk Muratpaşa in Antalya stieß auf große Empörung. Vor etwa einer Woche kamen zwei ausländische Frauen in den Abendstunden auf den Friedhof, setzten sich auf Grabsteine, spielten Karten und konsumierten Getränke. Die Frauen hielten diese Momente fest und teilten die Aufnahmen auf ihren Social-Media-Konten.
SICHERHEITSPERSONAL GRIFF EIN
Das Sicherheitspersonal des Friedhofs bemerkte die Frauen, griff sofort ein und verwies die beiden Personen des Platzes. Doch damit war der Vorfall nicht beendet. Als die Frauen die auf dem Friedhof aufgenommenen Bilder in den sozialen Medien teilten, wuchs die Empörung massiv an.
ES STELLTE SICH HERAUS, DASS SIE DIE TÜRKEI VERLASSEN HABEN
Bei den Untersuchungen durch die Polizeidirektion Antalya wurde festgestellt, dass es sich bei den Frauen in den skandalösen Aufnahmen um E.S. und K.Y. handelte. Die Ermittlungen ergaben, dass die beiden Personen am Montag, dem 10. März 2025, die Türkei verlassen hatten und ins Ausland gereist waren.
VORWURF DER „AUFSTACHELUNG ZU HASS UND FEINDSELIGKEIT“
Gegen die Frauen wurde gemäß Artikel 216 des türkischen Strafgesetzbuches ein Strafverfahren wegen „Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit“ eingeleitet. Die Polizeidirektion Antalya erklärte dazu in einer Stellungnahme:
„Nach Berichten in einigen Presseorganen und sozialen Medien am 14.03.2025, wonach zwei Personen auf einem Friedhof in Antalya Karten spielten und sich unangemessen verhielten, wurden die notwendigen Untersuchungen eingeleitet. Bei den Ermittlungen unserer Polizeieinheiten wurde festgestellt, dass der Vorfall von den ausländischen Staatsangehörigen E.S. und K.Y. begangen wurde. Es wurde ermittelt, dass die Personen die Türkei am 10.03.2025 verlassen haben; gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen ‚Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit‘ eingeleitet.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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