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Außenministerium: Die vom französischen Parlament verabschiedete Resolution ist null und nichtig

Das Außenministerium erklärte: „Die vom französischen Parlament am 29. April 2024 verabschiedete Resolution zu den Assyrern und Chaldäern ist null und nichtig.“

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Außenministerium: Die vom französischen Parlament verabschiedete Resolution ist null und nichtig

Das Ministerium gab eine Erklärung zu den Anschuldigungen ohne rechtliche und historische Grundlage bezüglich der osmanischen Ära ab, die in der Resolution des französischen Parlaments vom 29. April 2024 zu den Assyrern und Chaldäern enthalten sind. 

In der schriftlichen Stellungnahme hieß es: „Die vom französischen Parlament am 29. April 2024 verabschiedete Resolution zu den Assyrern und Chaldäern ist null und nichtig. Im vergangenen Jahr hatte die französische Regierung erklärt, dass sie eine ähnliche, vom französischen Senat verabschiedete Resolution nicht unterstütze. 

„PARLAMENTE HABEN KEINE BEFUGNIS, GESCHICHTE ZU INTERPRETIEREN ODER ZU BEURTEILEN“

Dass dieselben haltlosen Anschuldigungen nun von Abgeordneten der Regierungspartei auf die Tagesordnung der Nationalversammlung gesetzt wurden, ist ein Beispiel für die Bemühungen, historische Ereignisse für politische Interessen zu verzerren. Parlamente haben keine Befugnis, Geschichte zu interpretieren oder zu beurteilen. 

Diese Entscheidung widerspricht zudem der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, die vorsieht, dass der Straftatbestand des Völkermordes nur von einem zuständigen Gericht festgestellt werden kann.“



Nachrichtenquelle: İHA