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Behauptung von Taş Yapı über 'gefordertes Bestechungsgeld' entkräftet: Befugnisse der Gemeinde und Strafbescheide sind rechtmäßig

Die Dokumente, die nach der Behauptung von Emrullah Turanlı, dem Eigentümer von Taş Yapı, dass „100 Millionen Dollar Bestechungsgeld gefordert wurden“, ans Licht kamen, belegen, dass die von der Gemeinde verhängten Verwaltungssanktionen rechtmäßig sind und auf Gerichtsbeschlüssen basieren. Es stellte sich heraus, dass die Bußgelder, die aufgrund von bei der baurechtlichen Prüfung durch die Gemeinde Şişli festgestellten Mängeln verhängt wurden, in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen berechnet wurden.

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Behauptung von Taş Yapı über 'gefordertes Bestechungsgeld' entkräftet: Befugnisse der Gemeinde und Strafbescheide sind rechtmäßig

Emrullah Turanlı, der Eigentümer von Taş Yapı, der vier Residenzprojekte in Şişli durchführt, beschuldigte kürzlich in einer Fernsehsendung den Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, und den Bürgermeister von Şişli, Resul Emrah Şahan, der ‚Bandenbildung‘. Turanlı behauptete, dass von ihm 100 Millionen Dollar gefordert worden seien. Die aufgetauchten Dokumente zeigen jedoch im Gegensatz zu diesen Behauptungen, dass die Strafe auf offiziellen Prüfungen und einem gerichtlichen Verfahren beruht.

Nach den Anschuldigungen von Turanlı hat Halktv die von der Gemeinde erstellten Bauänderungsprotokolle und Gerichtsbeschlüsse eingesehen. Die Dokumente belegen, dass es sich bei dem angeblichen Bestechungsgeld tatsächlich um rechtmäßige, im Rahmen des Baurechts verhängte Verwaltungsgeldstrafen handelt.

GEMEINDE: MÄNGEL FESTGESTELLT, STRAFEN SIND RECHTMÄSSIG

Die Gemeinde Şişli stellte bei einer Prüfung am 26. April 2024 schwerwiegende technische Mängel am Projekt von Taş Yapı fest. Im erstellten Bauänderungsprotokoll wurde festgestellt, dass der Pfahldurchmesser und die Bügelabstände nicht den Projektvorgaben entsprachen. Diese Mängel führten am 9. Mai 2024 durch den Gemeinderat zu einer Verwaltungsgeldstrafe von über 967 Millionen TL.

Turanlı legte gegen diese Strafe Widerspruch ein und reichte Klage ein. Das 5. Verwaltungsgericht Istanbul erklärte, dass die Bestimmung, auf die sich die Strafe stützte, aufgrund technischer Details nicht angemessen sei, und ordnete den Vollstreckungsstopp an. Das Gericht befand jedoch die Begründung der Strafe und die Befugnis der Gemeinde für rechtmäßig. Auch das Sachverständigengutachten stützte die technischen Grundlagen der Strafe und bestätigte die Feststellungen der Gemeinde.

KLARE FESTSTELLUNG DES GERICHTS: BEFUGNIS LIEGT BEI DER GEMEINDE

Die Behauptung von Turanlı, dass die Strafen vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hätten verhängt werden müssen, wurde vom Gericht ebenfalls zurückgewiesen. In der Entscheidung wurde ausdrücklich festgehalten, dass „die Gemeinden in erster Instanz für baurechtliche Verstöße zuständig sind“.

UNBEFUGTE NUTZUNG VON GEMEINDEFLÄCHEN

Den von der Gemeinde erstellten Protokollen zufolge hat Taş Yapı seit 2019 zwei verschiedene Flächen, die der Gemeinde gehören, unbefugt genutzt. Für diese Flächen wurde eine Nutzungsentschädigung (Ecrimisil) in Höhe von insgesamt etwa 580 Millionen TL festgesetzt. Es wurde berichtet, dass Turanlı auch gegen diese Strafe Widerspruch eingelegt hat und die Strafe nach einer Begutachtung durch Sachverständige zwar reduziert wurde, die unbefugte Nutzung jedoch weiterhin als erwiesen gilt.

Alle Dokumente und Gerichtsakten zeigen, dass die Behauptung von Turanlı über ein „100 Millionen Dollar Bestechungsgeld“ keine rechtliche Grundlage hat. Es ist ersichtlich, dass die verhängte Strafe gemäß dem Baurecht durch offizielle Verfahren berechnet wurde und dieser Prozess sowohl vom Gericht als auch von Sachverständigen bestätigt wurde.


Nachrichtenquelle: 12punto