Beleidigungsklage gegen 16-jährigen Gymnasiasten wegen Erdoğan
Ein Gymnasiast, dem vorgeworfen wird, den Konvoi von Präsident Erdoğan beleidigt zu haben, erklärte, er habe lediglich auf ein schnell herannahendes Fahrzeug reagiert. Das Gericht ordnete die Prüfung von Kameraaufzeichnungen an und vertagte den Prozess auf den 10. Dezember.
In Istanbul-Sarıyer läuft derzeit ein Gerichtsverfahren gegen einen 16-jährigen Gymnasiasten, der festgenommen wurde, weil er angeblich den Präsidenten und AKP-Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan beleidigt haben soll. Der Anwalt von Präsident Erdoğan trat als Nebenkläger in dem Verfahren auf und forderte eine Bestrafung des Schülers.
WAS WAR PASSIERT?
Bei dem Vorfall am 12. Mai soll der Gymnasiast während der Durchfahrt des Konvois von Präsident Erdoğan Schimpfwörter benutzt haben. Daraufhin wurde der Jugendliche auf Anweisung des Personenschutzes des Präsidenten festgenommen. In seiner Aussage während der Ingewahrsamnahme gab der Schüler an, vor sechs Monaten einen Verkehrsunfall gehabt zu haben und am Tag des Vorfalls lediglich auf ein schnell herannahendes Fahrzeug reagiert zu haben. Er betonte, nicht mit der Absicht gehandelt zu haben, jemanden zu beleidigen, und verteidigte sich damit, dass seine Reaktion lediglich aus Angst und einem Reflex heraus erfolgt sei.
Der 1. Friedensrichter von Istanbul entschied, den Jugendlichen unter gerichtlicher Aufsicht freizulassen, wobei er sich einmal wöchentlich melden muss und ein Ausreiseverbot erhielt. Die Anwältin des Jugendlichen, Kardelen Ateşci, legte jedoch Berufung gegen diese Entscheidung ein und forderte die Aufhebung der Auflagen zur gerichtlichen Aufsicht. Das Gericht wies den Einspruch zurück, hob die Auflagen jedoch in späteren Anhörungen auf.
AUSSSAGEN WURDEN BEKANNT
In der Anhörung am 12. November wurde die bei der Schutzabteilung des Präsidentenamtes tätige Polizeibeamtin Emine G. als Zeugin vernommen. Emine G. erklärte, sie habe während der Durchfahrt des Konvois Schimpfwörter gehört und daraufhin eingegriffen, um die offiziellen Verfahren einzuleiten.
Das Gericht beschloss, die Kameraaufzeichnungen der Zeit vor und nach der Durchfahrt des Präsidentenkonvois bei der Polizeidirektion des Bezirks Sarıyer anzufordern. Zudem wurde angeordnet, dass ein weiterer Personenschützer des Präsidenten, der das Protokoll über den Vorfall unterzeichnet hat, in der nächsten Anhörung als Zeuge vernommen wird.
PROZESS VERTAGT
Das Gericht vertagte die Verhandlung auf den 10. Dezember 2024. Die Anwältin des Schülers erklärte, man erwarte, dass Beweise ans Licht kommen, die die Unschuld ihres Mandanten belegen werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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