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Details zur Regelung für im Ausland erworbene Mobilgeräte bekannt gegeben

Der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Abdulkadir Uraloğlu, erläuterte die Einzelheiten der neuen Regelung für Mobilgeräte, die von im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern mitgebracht werden.

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Details zur Regelung für im Ausland erworbene Mobilgeräte bekannt gegeben

Uraloğlu erklärte, dass die Registrierung und Nutzung von Geräten mit elektronischer Identitätskennung im Rahmen der „Verordnung über die Registrierung von Geräten mit elektronischer Identitätskennung“ sowie des entsprechenden „Kommuniqués zur Registrierung von Geräten mit elektronischer Identitätskennung“ erfolgt.

Wie aus einem Bericht von Gazeteoksijen hervorgeht, erinnerte Uraloğlu daran, dass diese Geräte im Mobilgeräte-Registrierungssystem (MCKS) registriert sein müssen, um in der Türkei genutzt werden zu können: „Die Registrierung kann auf zwei Arten erfolgen: entweder durch Unternehmen im Rahmen von Importen und Herstellungen oder individuell für Geräte, die von Reisenden aus dem Ausland mitgebracht werden.

Geräte mit elektronischer Identitätskennung, die von Reisenden mitgeführt werden, durften bisher 120 Tage lang ohne Registrierung genutzt werden“, so Uraloğlu.

Uraloğlu erinnerte daran, dass die IMEI-Nummern von Geräten, die nicht registriert werden, nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist auf eine schwarze Liste gesetzt und die Verbindung zum elektronischen Kommunikationsnetz unterbrochen wird.

Uraloğlu erläuterte, dass im Ausland lebende türkische Staatsbürger ihre Probleme bezüglich der Nutzungsdauer der von ihnen ins Land gebrachten Mobilgeräte über verschiedene Kanäle an die Informations- und Kommunikationstechnologiebehörde (BTK) gemeldet hätten. „Um die Probleme der im Ausland ansässigen Bürger sowie der Inhaber einer blauen Karte hinsichtlich der zusätzlichen Kommunikationsdienste zu beheben, wurde durch einen Beschluss der BTK eine neue Regelung getroffen“, sagte er.

ANTRÄGE KÖNNEN ÜBER E-DEVLET GESTELLT WERDEN

Uraloğlu gab weitere Informationen zu der Regelung bekannt:

„In diesem Rahmen ist es erforderlich, dass der Antragsteller seinen Wohnsitz im Ausland hat und die Prüfung ergibt, dass er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht aus dem Ausland ausgereist ist. Dies gilt für jeweils nur eine IMEI-Nummer pro Gerät, das von im Ausland ansässigen türkischen Staatsbürgern mitgebracht wurde.

Für Personen, deren gesetzliche 120-tägige Frist für die Nutzung nicht registrierter Geräte abgelaufen ist, wird bei einer Antragstellung über e-Devlet eine zusätzliche Nutzungsdauer von zweimal 30 Tagen gewährt.

Auf diese Weise wird die gesetzliche Frist für die Nutzung nicht registrierter Geräte aus dem Ausland auf 180 Tage verlängert. Nach Ablauf dieser zusätzlichen Nutzungsdauer werden die IMEI-Nummern der betreffenden Geräte auf die schwarze Liste gesetzt. Der BTK-Beschluss zur Fristverlängerung tritt nach der Schaffung der erforderlichen Infrastruktur am 1. März 2024 in Kraft.“


Nachrichtenquelle: 12punto

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