Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
54,0113
Dollar
Arrow
44,7763
Pfund Sterling
Arrow
62,7518
Gold
Arrow
6143,5256
BIST 100
Arrow
10.729

Anklageschrift gegen Dilan Polat sorgt für Krise am Gericht

Es wurde bekannt, warum die Anklageschrift gegen Dilan Polat zurückgewiesen wurde. Zudem hat das Gericht die Gründe für die Rückweisung dargelegt.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Anklageschrift gegen Dilan Polat sorgt für Krise am Gericht

Die Ermittlungen gegen 28 Verdächtige, darunter Dilan und Engin Polat, die wegen des Vorwurfs der Geldwäsche inhaftiert sind, wurden abgeschlossen. In der erstellten Anklageschrift wird für das Ehepaar Dilan und Engin Polat eine Freiheitsstrafe von insgesamt 20 bis 40 Jahren für drei Straftaten gefordert. Für die anderen 26 Verdächtigen wurde je nach Delikt eine unterschiedlich hohe Freiheitsstrafe beantragt.

ANKLAGESCHRIFT WAR ZURÜCKGEWIESEN WORDEN

Das 2. Strafgericht erster Instanz von Anadolu (Anadolu 2. Asliye Ceza Mahkemesi), das die von der Generalstaatsanwaltschaft Anadolu in Istanbul nach Abschluss der Ermittlungen erstellte Anklageschrift prüfte, hatte die Akte mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Fall vor einem Schwurgericht (Ağır Ceza Mahkemesi) verhandelt werden müsse. Die Generalstaatsanwaltschaft Anadolu legte gegen die Rückweisungsentscheidung des Gerichts Beschwerde ein. Das 3. Schwurgericht von Anadolu (Anadolu 3. Ağır Ceza Mahkemesi) entschied daraufhin, dass das Strafgericht erster Instanz für den Fall Dilan Polat zuständig sei.

DIE RÜCKWEISUNGSGRÜNDE DES GERICHTS

Wie Kanal D Haber berichtet, hat sich herausgestellt, dass die Anklageschrift gegen Dilan Polat zu einer Krise zwischen dem Staatsanwalt und dem Gericht geführt hat. Dem Bericht zufolge legte das 2. Strafgericht erster Instanz dem ermittelnden Staatsanwalt die Gründe für die Rückweisung der Akte in vier Punkten dar.

Im ersten Punkt wies das Gericht auf einen materiellen Fehler in den Überweisungsgründen der Anklageschrift hin und betonte, dass in der Anklageschrift Freiheitsstrafen von über 10 Jahren gefordert würden, weshalb der Fall in den Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts falle.

Im zweiten Punkt wurde der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Geldwäsche hervorgehoben. Das Strafgericht erster Instanz betonte jedoch, dass die Geldwäsche durch illegale Wetten erfolgt sei und dies vor den auf Straftaten nach dem Gesetz Nr. 7258 spezialisierten Fachgerichten verhandelt werden müsse.

Im dritten Punkt erklärte das Gericht, dass die in der Anklageschrift beschriebenen Handlungen nicht mit Beweisen verknüpft seien. Das Gericht gab ein Beispiel: "Der Umfang des aus der Straftat stammenden Vermögens wurde nicht aufgezeigt." Es wies darauf hin, dass Beweise, die bestätigen, dass die Verdächtigen das Geld über Krypto-Wallets ins Ausland geschafft hätten, fehlten.

Im vierten Punkt verwies das Gericht auf die Aussage des Zeugen Erkan Şahin, der angab, das Mobiltelefon von Engin Polat kopiert und auf einem externen Speichergerät in seinem Haus aufbewahrt zu haben. Das Gericht erklärte, dass das in dieser Aussage erwähnte externe Speichergerät nicht gefunden und dessen Inhalt nicht untersucht worden sei.

STAATSANWALT RECHT GEGEBEN

Das Gericht schloss seine eineinhalbseitige Begründung für die Rückweisung mit der Feststellung, dass nicht genügend Beweise für die Eröffnung eines öffentlichen Verfahrens gesammelt worden seien, und wies die Anklageschrift zurück. Der Staatsanwalt lenkte jedoch nicht ein und legte gegen die Rückweisungsentscheidung des Gerichts Beschwerde ein. Er betonte, dass die Beweise ausreichten und die Verbindung der Verdächtigen zu den Ereignissen hergestellt worden sei.

GERICHTSTERMIN AM 4. SEPTEMBER

Das Schwurgericht prüfte diese Beschwerde und gab dem Staatsanwalt recht. Das Gericht, an das die Anklageschrift zurückging, setzte den 4. September 2024 als Termin für die Verhandlung fest.


Nachrichtenquelle: 12punto

Dilan Polat Engin Polat