Drei Kandidaten für AYM-Mitgliedschaft bestimmt
Die drei Kandidaten, die dem Präsidialamt für die Mitgliedschaft im Verfassungsgericht (AYM) gemeldet werden, wurden durch eine Wahl in der Großen Generalversammlung des Kassationshofs bestimmt.
Durch eine Wahl in der Großen Generalversammlung des Kassationshofs wurden die drei Kandidaten bestimmt, die dem Präsidialamt für die Mitgliedschaft im Verfassungsgericht (AYM) gemeldet werden.
Als Ergebnis der Abstimmung, an der 317 Mitglieder teilnahmen, erhielten Mustafa Karayıldız, Mitglied der 3. Strafkammer des Kassationshofs, 58 Stimmen, Oğuz Dik, Mitglied der 3. Strafkammer, 45 Stimmen und Şaban Kazdal, Mitglied der 2. Zivilkammer, 44 Stimmen als die meistgewählten Personen. Bei der Wahl gab es 1 leere Stimme, 11 Stimmen wurden für ungültig erklärt.
Einer der drei Kandidaten, die bei der Wahl mit 11 Mitgliedern die meisten Stimmen erhielten, wird vom AKP-Vorsitzenden und Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan zum AYM-Mitglied ernannt.
Oğuz Dik war unterdessen als Vorsitzender Richter im sogenannten Generalstabs-Hauptprozess tätig, der in Ankara im Zusammenhang mit dem Putschversuch vom 15. Juli eröffnet wurde.
Nachrichtenquelle: İHA
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