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Eilmeldung: Protokoll der Staatsanwaltschaft im Fall Narin Güran aufgetaucht

Im Mordfall Narin Güran, die in Diyarbakır verschwand und deren lebloser Körper 19 Tage später gefunden wurde, ist das Protokoll der Staatsanwaltschaft zugänglich geworden.

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Eilmeldung: Protokoll der Staatsanwaltschaft im Fall Narin Güran aufgetaucht

Der leblose Körper der am 21. August im Stadtteil Bağlar in der Provinz Diyarbakır verschwundenen Narin Güran wurde nach 19 Tagen gefunden.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurden 24 Personen festgenommen, darunter auch Familienmitglieder.

ERSTAUNLICHE DETAILS IM PROTOKOLL DER STAATSANWALTSCHAFT

Das Protokoll der Staatsanwaltschaft zu dem Verbrechen, das die Türkei zutiefst erschüttert hat, ist aufgetaucht.

In dem Protokoll wird angegeben, dass unter Berücksichtigung eines möglichen Missbrauchs 91 Proben entnommen wurden.

Ersten Eindrücken zufolge wurden an dem bereits verwesten Körper keine Verletzungen durch scharfe oder spitze Gegenstände sowie keine Schusswunden festgestellt.

TODESURSACHE UND -ZEITPUNKT UNKLAR

In dem Protokoll der Staatsanwaltschaft, in dem festgehalten wurde, dass keine Anzeichen für innere Blutungen gefunden wurden, heißt es: "Aufgrund der Verwesung des Körpers kann keine Aussage zum Todeszeitpunkt getroffen werden. Die genaue Todesursache kann erst durch molekularbiologische Untersuchungen der Fachabteilung für Biologie des Instituts für Rechtsmedizin Diyarbakır, pathologische Studien sowie durch Analysen der an das Institut für Rechtsmedizin Istanbul gesandten Proben durch das rechtsmedizinische Gremium bestimmt werden."

Im Protokoll wurde weiter ausgeführt: "Nach ersten Eindrücken der Rechtsmediziner ist aufgrund der bereits fortgeschrittenen Verwesung des Körpers keine konkrete Aussage möglich. Bei der Obduktion konnten in diesem Stadium keine sichtbaren Verletzungen durch scharfe oder spitze Gegenstände, keine Schusswunden und keine Anzeichen für innere Blutungen festgestellt werden. Aufgrund der Verwesung des Körpers kann auch keine Aussage zum Todeszeitpunkt getroffen werden; die genaue Todesursache kann erst durch molekularbiologische Untersuchungen der Fachabteilung für Biologie des Instituts für Rechtsmedizin Diyarbakır, pathologische Studien sowie durch Analysen der an das Institut für Rechtsmedizin Istanbul gesandten Proben bestimmt werden."

Das Protokoll enthält folgende Aussagen:

"Im Rahmen der von unserer Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungen zum Tod von Narin GÜRAN wurde am 08.09.2024 die Anweisung erteilt, die Verstorbene zur Durchführung der Obduktion an das Institut für Rechtsmedizin Diyarbakır zu überführen. Der Leichnam wurde um 10:50 Uhr in die Direktion des Instituts für Rechtsmedizin Diyarbakır gebracht. Ab 10:50 Uhr wurde mit den Obduktionsarbeiten unter Beteiligung des Leiters der Rechtsmedizin-Gruppe Eren AKGÜNDÜZ, des Leiters der Fachabteilung für Leichenschau Servet KUZU, des Leiters der rechtsmedizinischen Zweigstelle Sedat GÜLDOGAN, der Rechtsmedizinerin Emine SEVINDIR, des Rechtsmediziners Halit ERÖZ, des Rechtsmediziners Ramazan BUĞDAYCI, des Rechtsmediziners Kerim AYTAR, des Pathologen Zübeyir TURAN sowie der für den Fall beauftragten Esra ERCIN vom Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus Gazi Yaşargil, drei Obduktionstechnikern und unseren Staatsanwälten Ahmet KUŞAK, Batuhan KARTAL und Berat SAGIR begonnen.

Bevor die Unversehrtheit des Leichnams beeinträchtigt wurde und noch bevor er aus dem Sack, in dem er sich befand, entnommen wurde, wurde er einer Skopie unterzogen. Unter Begleitung eines Radiologen und der Rechtsmediziner wurden die notwendigen Untersuchungen durchgeführt. Anschließend wurden biologische Befunde und Abstriche als Grundlage für molekulargenetische Untersuchungen detailliert von allen Stellen des Körpers entnommen. Die Proben wurden so entnommen, dass sie jegliche Art von Straftat, einschließlich Missbrauch, aufdecken können. Nachdem insgesamt 91 Proben entnommen worden waren, wurde der Körper erneut einer Skopie unterzogen. Nach der Skopie wurde der Körper zur Durchführung der klassischen Obduktion in den Obduktionssaal gebracht.

Die Obduktionsarbeiten wurden unter Begleitung der oben genannten Rechtsmediziner begonnen und in ordnungsgemäßer Weise unter Videoaufzeichnung durchgeführt. Der Körper wurde von den Rechtsmediziner geöffnet. Es wurde festgestellt, dass das linke Bein ab dem Knie abgetrennt war. Ein Knochen, bei dem es sich vermutlich um das Schienbein der Verstorbenen handelte, wurde in dem Sack, in dem der Körper gefunden wurde, sichergestellt. Dieser Knochen sowie weitere Knochenfragmente wurden zur Untersuchung an die Direktion des Instituts für Rechtsmedizin Istanbul gesandt, da die Ursache der Abtrennung des Beins nur durch dortige Untersuchungen geklärt werden kann. Die notwendigen Untersuchungen der inneren Organe wurden durchgeführt und Proben entnommen. Von nahezu jedem Gewebe des gesamten Körpers wurden Proben genommen. Es wurde festgestellt, dass pathologische Studien an den entnommenen Gewebeproben und inneren Organen erforderlich sind. Zudem wurden Proben des behaarten Kopfhautgewebes für notwendige chemische Untersuchungen entnommen. Nach ersten Eindrücken der Rechtsmediziner ist aufgrund der bereits fortgeschrittenen Verwesung des Körpers keine konkrete Aussage möglich. Bei der Obduktion konnten in diesem Stadium keine sichtbaren Verletzungen durch scharfe oder spitze Gegenstände, keine Schusswunden und keine Anzeichen für innere Blutungen festgestellt werden. Aufgrund der Verwesung des Körpers kann keine Aussage zum Todeszeitpunkt getroffen werden. Die genaue Todesursache kann erst durch molekularbiologische Untersuchungen der Fachabteilung für Biologie des Instituts für Rechtsmedizin Diyarbakır, pathologische Studien sowie durch Analysen der an das Institut für Rechtsmedizin Istanbul gesandten Proben durch das rechtsmedizinische Gremium bestimmt werden."


Nachrichtenquelle: 12punto

Narin Güran Mord an Narin Güran