Einspruch gegen Haftentlassungen im Prozess um die „Neugeborenen-Bande“: Generalstaatsanwaltschaft fordert erneute Inhaftierung
Im Prozess um die sogenannte „Neugeborenen-Bande“ hat die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy Einspruch gegen die Haftentlassung von 10 Angeklagten eingelegt. In dem Verfahren, in dem der Bande vorgeworfen wird, durch die Verursachung von Säuglingstoden unrechtmäßige Gewinne erzielt zu haben, wurde die erneute Festnahme der freigelassenen Angeklagten gefordert.
Im Prozess gegen 46 Angeklagte, die als „Neugeborenen-Bande“ bekannt sind und denen vorgeworfen wird, Säuglingsnotfälle in zuvor vereinbarte Neugeborenenstationen privater Krankenhäuser verlegt, dort deren Tod verursacht und sich so unrechtmäßig bereichert zu haben, hat die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy Einspruch gegen die Haftentlassung von 10 Angeklagten eingelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte die Aufhebung des Entlassungsbeschlusses und die erneute Inhaftierung der Angeklagten.

WER WURDE IM PROZESS UM DIE „NEUGEBORENEN-BANDE“ FREIGELASSEN?
Das Gericht hatte am gestrigen 27. Verhandlungstag die Haftentlassung der Angeklagten Aslı Alemdağ, Müberra Palabıyık, Gözde Polat (Sekretärinnen), Senanur Ünlü (medizinische Sekretärin), Deniz Korkmaz (Krankenpfleger), Fehmi Alperen (zuständig für Patiententransporte), Bener Mansuroğlu (verantwortlicher Leiter und Chefarzt des Silivri Kolan Krankenhauses), Remzi Karaca (Gesundheitsbeamter), Murat Mantuş (Verwaltungsleiter des TRG Hospitalist Krankenhauses) sowie des inhaftierten Angeklagten Renas Kılıç, der angab, als Leiter der Gesundheitsabteilung der Stadtverwaltung Esenyurt tätig zu sein, beschlossen und die Fortdauer der Untersuchungshaft für 19 weitere Angeklagte angeordnet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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