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„Eis“ in Wasserflasche als Waffe eingestuft

Eine Frau, die sich darüber ärgerte, dass eine ihr unbekannte Frau im Metrobus auf ihre Tasche schaute, griff diese mit einer mit Eis gefüllten Flasche an. Die Angreiferin, bei der ein früherer Drogenkonsum festgestellt wurde, wurde unter der Auflage einer Alkohol- und Drogenbehandlung auf freien Fuß gesetzt. Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anatolien stufte die Eisflasche als Waffe ein und verurteilte die Angreiferin zu 9 Monaten Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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„Eis“ in Wasserflasche als Waffe eingestuft

Im vergangenen Oktober bemerkte die Studentin Damla K. (22), die in den Metrobus stieg, um nach Hause nach Beylikdüzü in Istanbul zu fahren, dass eine ihr unbekannte Frau sie aufmerksam beobachtete. Als sie nach einer Weile Blickkontakt aufnahmen, schlug die Frau mit der mit Eis gefüllten Wasserflasche in ihrer Hand auf den Kopf von Damla K. ein.

AUGENBRAUE MIT EISWASSER AUFGESCHLITTEN

Wie die Zeitung Sabah berichtet, fragte die blutüberströmte Damla K., deren Augenbraue durch den Schlag aufplatzte, „Schwester, warum hast du mir das angetan?“, woraufhin sie die Antwort erhielt: „Schaust du auf meine Tasche? Wolltest du sie etwa stehlen?“

Als die Frau an der Haltestelle 15 Temmuz Şehitler Köprüsü fliehen wollte, hinderte sie der Metrobusfahrer daran, indem er die Türen schloss. Nach einer Anzeige nahm die Polizei die Angreiferin Tuğba G. (28) fest. Das Opfer wurde ins Krankenhaus gebracht.

UNTER AUFLAGE EINER ALKOHOL- UND DROGENBEHANDLUNG FREIGELASSEN

In ihrer Aussage erklärte Damla K.: „Ich habe nicht auf ihre Tasche geschaut. Ich kenne sie nicht und weiß nicht, warum sie so etwas getan hat“, und erstattete Anzeige. Die Verdächtige Tuğba G. behauptete hingegen, sie trage wegen einer Beschwerde an ihrem Arm Wasser mit Eis bei sich und sei wütend geworden, weil sie dachte, ihre Tasche würde gestohlen werden; als sie ihren Arm hob, sei das Wasser gegen die Frau gestoßen.

Da die Verdächtige in der Vergangenheit bereits wegen „Drogenkonsums“ straffällig geworden war, wurde sie unter der Auflage einer gerichtlichen Kontrolle freigelassen, die eine Behandlung und Untersuchung, einschließlich eines Krankenhausaufenthalts zur Entwöhnung von Drogen und Alkohol, vorsieht.

EISFLASCHE ALS WAFFE EINGESTUFT, 9 MONATE HAFT

Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anatolien stellte fest, dass das junge Mädchen einen 1 Zentimeter langen Schnitt an der Augenbraue erlitten hatte, und stufte die mit Eis gefüllte Wasserflasche als Waffe ein. Sie forderte eine Haftstrafe von bis zu 1 Jahr und 6 Monaten für Tuğba G. wegen „einfacher Körperverletzung“. Das Gericht wies darauf hin, dass das Opfer durch die als Waffe eingestufte, mit Eis gefüllte Wasserflasche verletzt wurde, und verurteilte die Angeklagte zunächst zu 6 Monaten Haft wegen „einfacher Körperverletzung gegen eine Frau“, erhöhte das Strafmaß jedoch auf 9 Monate Haft, da die Tat mit einer Waffe begangen wurde. Die Strafe der Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt.


Nachrichtenquelle: 12punto