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Entscheidung des Kassationshofs zum Wechselkurs: Neue Praxis bei Pauschalreise-Rückerstattungen

Die 3. Zivilkammer des Kassationshofs hat entschieden, dass Pauschalreisekosten, die aufgrund gesundheitlicher Probleme storniert wurden, zum Wechselkurs des Tages der Klageerhebung zurückzuerstatten sind, und damit ein wegweisendes Urteil gefällt.

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Entscheidung des Kassationshofs zum Wechselkurs: Neue Praxis bei Pauschalreise-Rückerstattungen

Der Kassationshof hat eine wichtige Entscheidung zu Pauschalreisestornierungen getroffen. Er urteilte, dass die Kosten für Reisen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme storniert wurden, nicht zum Wechselkurs des Zahlungsdatums, sondern zum Wechselkurs des Datums der Klageerhebung zurückzuerstatten sind. Diese Entscheidung leitet eine neue Praxis bei Klagen wegen Reisestornierungen ein.

GERICHTSURTEIL UND EINGREIFEN DES KASSATIONSHOFS

M.K., wohnhaft in Ankara, erwarb im Jahr 2019 bei einem Reiseunternehmen ein Auslandreisepaket für 1888 Euro. Aufgrund gesundheitlicher Probleme seiner Ehefrau und der COVID-19-Pandemie stornierte er die Reise im Jahr 2020 und forderte eine Rückerstattung. Nachdem das Unternehmen die Rückzahlung verweigerte, reichte M.K. Klage ein.

Das 1. Verbrauchergericht Ankara West entschied, dass M.K. die 12.127 Lira zurückzuerhalten habe, die dem Gegenwert der 1888 Euro zum Zeitpunkt des Kaufs entsprachen. Das Justizministerium legte jedoch Berufung gegen dieses Urteil ein, da es als widersprüchlich zum türkischen Obligationenrecht angesehen wurde.

Die 3. Zivilkammer des Kassationshofs hob das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts auf und entschied, dass der vom Kläger gezahlte Betrag gemäß dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Klageerhebung zurückzuerstatten sei. In der Entscheidung hieß es: "Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kläger in seiner Klageschrift die Einziehung von 18.919 Lira vom Beklagten forderte, was dem Gegenwert des gezahlten Betrags zum Zeitpunkt der Klageerhebung am 5. Mai 2021 entspricht, und er somit sein Wahlrecht in diese Richtung ausgeübt hat, ist die Entscheidung, die Rückerstattung auf Basis des Wechselkurses vom 25. Oktober 2019, dem Datum der Zahlung der Pauschalreisekosten, festzulegen, verfahrens- und rechtswidrig."

Diese Entscheidung wird für Verbraucher, die mit ähnlichen Situationen konfrontiert sind, einen wichtigen Präzedenzfall darstellen und eine neue Ära bei Rückerstattungstransaktionen auf Basis von Wechselkursen einläuten.


Nachrichtenquelle: 12punto

Reisen