Erdoğan hatte 1 Million TL Schadensersatz gefordert: Neue Entwicklung im Ermittlungsverfahren gegen Özgür Özel wegen 'Beleidigung des Präsidenten' und 'Verleumdung'
Im Ermittlungsverfahren gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel wegen "öffentlicher Beleidigung des Präsidenten" und "Verleumdung" aufgrund seiner Rede vor der Stadtverwaltung von Esenyurt wurde die Akte mit einer Entscheidung über die "Unzuständigkeit" an das Parlamentarierbüro der Generalstaatsanwaltschaft Ankara übermittelt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Anadolu hat in dem Ermittlungsverfahren, das nach einer Strafanzeige des Anwalts des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel wegen dessen Äußerungen in einer Rede vor der Stadtverwaltung von Esenyurt wegen "öffentlicher Beleidigung des Präsidenten" und "Verleumdung" eingeleitet wurde, eine Entscheidung über die "Unzuständigkeit" getroffen.
Die Staatsanwaltschaft beschloss, die Ermittlungsakte an das Parlamentarierbüro der Generalstaatsanwaltschaft Ankara zu übermitteln.
In der von der Sonderermittlungsstelle der Generalstaatsanwaltschaft Anadolu getroffenen Unzuständigkeitsentscheidung wurde darauf hingewiesen, dass der angezeigte Özel Abgeordneter der CHP für Manisa in der 28. Legislaturperiode ist und gemäß Artikel 161/9 der Strafprozessordnung Nr. 5271 die Untersuchung gegen Abgeordnete von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara geführt werden muss.
In der Entscheidung wurde der betreffende Gesetzesartikel wie folgt erläutert:
"Die Befugnis zur Durchführung von Ermittlungen und Strafverfolgungen gegen einen Abgeordneten, der beschuldigt wird, vor oder nach der Wahl eine Straftat begangen zu haben, liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara und dem dortigen Schwurgericht. Die Ermittlungen werden vom Generalstaatsanwalt oder dessen beauftragtem Stellvertreter persönlich geführt."
STRAFANZEIGE
In der von Erdoğans Anwalt Ahmet Özel bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul Anadolu eingereichten Strafanzeige wurde erklärt, dass Özel in seiner Rede vor der Stadtverwaltung von Esenyurt Erdoğan mit groben Ausdrücken direkt angegriffen habe.
In der Anzeige wurde gefordert, die notwendigen Schritte einzuleiten, um Özel für die ihm zur Last gelegten Straftaten im höchstmöglichen Strafmaß zu bestrafen, wobei es hieß: "Die Republik Türkei wurde im Namen des Präsidentenamtes und insbesondere in der Person unseres Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan schwer beleidigt. Es wurde öffentlich eine Straftat gegen das Ansehen und die Ehre des Staates der Republik Türkei und der türkischen Nation begangen."
In der Anzeige wurde beantragt, die notwendigen Ermittlungen durchzuführen und ein öffentliches Strafverfahren einzuleiten, um sicherzustellen, dass Özel gemäß den Artikeln des türkischen Strafgesetzbuches zur "öffentlichen Beleidigung des Präsidenten" und "Verleumdung" bestraft wird.
1 MILLION LIRA SCHADENSERSATZKLAGE
In der Klageschrift, die im Zusammenhang mit dem Vorfall beim zuständigen Zivilgericht erster Instanz in Istanbul eingereicht wurde, wurde daran erinnert, dass der Bürgermeister von Esenyurt, Ahmet Özer, wegen des Vorwurfs der "Mitgliedschaft in der bewaffneten Terrororganisation PKK/KCK" festgenommen und aufgrund eines dringenden Tatverdachts inhaftiert worden war.
In der Klageschrift wurde dargelegt, dass Özel während seiner Rede Äußerungen tätigte, die Beleidigungen und Verleumdungen gegenüber staatlichen Organen und Präsident Erdoğan enthielten, und betont, dass Özels Aussagen einen Angriff auf die Ehre, Würde und das Ansehen Erdoğans darstellten und einen schweren Angriff auf die gesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte darstellten.
In der Klageschrift, in der darauf hingewiesen wurde, dass der entstandene immaterielle Schaden nicht wiedergutzumachen sei, hieß es: "Um den Schaden und das Leid meines Mandanten zumindest ein wenig zu lindern, ist es notwendig geworden, das ehrenwerte Gericht anzurufen und die Zahlung von 1 Million TL immateriellem Schadensersatz für die klagegegenständliche Handlung zu fordern."
Die Klageschrift wurde vom 51. Zivilgericht erster Instanz Anadolu angenommen.
Nachrichtenquelle: AA
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