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Erste Stellungnahme von İmamoğlu nach Ablehnung seiner Klage gegen die Annullierung seines Diploms: 'Es ist so rechtmäßig wie die Muttermilch!'

Der inhaftierte Präsidentschaftskandidat der CHP, Ekrem İmamoğlu, hat sich erstmals geäußert, nachdem seine Klage gegen die Annullierung seines Universitätsdiploms abgewiesen wurde.

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Erste Stellungnahme von İmamoğlu nach Ablehnung seiner Klage gegen die Annullierung seines Diploms: 'Es ist so rechtmäßig wie die Muttermilch!'

Die Klage des inhaftierten Präsidentschaftskandidaten der CHP und Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, dessen Universitätsdiplom am 18. März 2025 annulliert wurde, ist vom 5. Verwaltungsgericht Istanbul einstimmig abgewiesen worden.

In der Entscheidung hieß es zusammenfassend:

„Basierend auf den Informationen, Dokumenten und Feststellungen in der Prozessakte wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter der beklagten Behörde (Universität Istanbul) während des Wechsels des Studiengangs bewusst, systematisch und innerhalb einer bestimmten Organisation gehandelt haben, was zu schwerwiegenden und offensichtlichen Rechtsverstößen führte. Unser Gericht ist zu der Auffassung gelangt, dass die Gutgläubigkeit des Klägers (İmamoğlu) nicht gegeben ist. Es kann nicht erwartet werden, dass dem Kläger die schwerwiegenden rechtlichen Mängel und Fehler während des Wechsels des Studiengangs unbekannt waren, was dem gewöhnlichen Lauf des Lebens widerspricht. Zudem wurde die Sorgfaltspflicht, die auch nach dem Wechsel zur Aufklärung der Verwaltung hätte gezeigt werden müssen, vernachlässigt. Angesichts der Intensität, des Ausmaßes und der Art der Rechtsverstöße, die zu dem offensichtlichen Fehler führten, sowie der Nichterfüllung der Sorgfalts- und Gutgläubigkeitspflicht während und nach dem Wechselprozess, kann der fehlerhaft durchgeführte Wechsel des Studiengangs von der Verwaltung jederzeit und ohne zeitliche Begrenzung rückgängig gemacht werden. Daher liegt in der Entscheidung des Vorstands der Universität Istanbul vom 18.03.2025 mit der Nummer 3/1, die den Gegenstand der Klage bildet und die Annullierung des Abschlusses und des Diploms aufgrund des Wechsels des Studiengangs betrifft, kein Rechtsverstoß vor.“

İmamoğlu, der seit dem 23. März 2025 im Gefängnis von Silivri inhaftiert ist, hat nach der Abweisung seiner Klage sein Schweigen gebrochen. İmamoğlu gab über seine Anwälte eine Erklärung ab, die über den Account des Präsidentschaftskandidatenbüros veröffentlicht wurde.

In seiner Erklärung äußerte sich İmamoğlu wie folgt:

„Mein Diplom, das so rechtmäßig ist wie die Muttermilch, wird weiterhin durch eine offensichtliche Rechtswidrigkeit geraubt.

Ich verurteile diese Entscheidung, die weder Gewissen noch Moral oder Gerechtigkeit berücksichtigt. Diejenigen, die die erhabene türkische Justiz an diesen Punkt getrieben haben, werden die historische Verantwortung für den Missbrauch ihrer Aufgaben und Befugnisse tragen; sie werden aufgrund des Schadens, den sie dem Prinzip des Rechtsstaates zugefügt haben, mit Schande in Erinnerung bleiben. Diese Ereignisse werden als ein schwarzer Fleck in unsere Justizgeschichte eingehen.

Ich richte mich offen an jene Mentalität, die es auf mein 35 Jahre altes Diplom, auf das Eigentum und die Besitztümer der Nation abgesehen hat; die Persönlichkeitsrechte ins Visier nimmt, Verleumdung und Lügen zur Methode gemacht hat und die Familie sowie gesellschaftliche Heiligtümer missachtet:

Unsere Nation wird diese schwarze Ordnung, dieses politisierte Justizverständnis und eine Handvoll Ehrgeiziger, die die öffentliche Macht für ihre eigenen Interessen nutzen, an der Wahlurne endgültig verurteilen und Recht und Demokratie wieder aufrichten.

Mein Glaube daran ist unerschütterlich.

Ich bin entschlossen. Mit der Unterstützung meiner Nation bin ich stark.“



Nachrichtenquelle: 12punto

Ekrem İmamoğlu