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Familienministerium warnt: Betrugsalarm bei Anträgen auf Geburtsbeihilfe

Das Ministerium für Familie und Sozialdienste hat die Bürger vor Betrugsversuchen bei Anträgen auf Geburtsbeihilfe gewarnt. Es wurde daran erinnert, dass Anträge ausschließlich über das E-Government-Portal (e-Devlet) gestellt werden können, und betont, dass persönliche Daten geschützt werden müssen.

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Familienministerium warnt: Betrugsalarm bei Anträgen auf Geburtsbeihilfe

Das Familienministerium hat vor Betrügern bei Anträgen auf Geburtsbeihilfe gewarnt. Das Ministerium erklärte, dass Anträge ausschließlich über das E-Government-Portal (e-Devlet) gestellt werden.

STELLUNGNAHME DES FAMILIENMINISTERIUMS ZUR GEBURTSBEIHILFE

Das Ministerium für Familie und Sozialdienste warnte die Bürger vor Betrügern und teilte mit, dass Anträge auf Geburtsbeihilfe nur über das E-Government-Portal (e-Devlet) eingereicht werden können.

In der Erklärung des Ministeriums heißt es:

"Seien wir vorsichtig gegenüber Betrugsversuchen. Anträge auf Geburtsbeihilfe werden ausschließlich über das E-Government-Portal (e-Devlet) gestellt. Bitte schützen Sie Ihre persönlichen Daten und seien Sie wachsam gegenüber Betrügern. Nutzen Sie für Anträge nur die E-Government-Plattform."

WIE HOCH IST DIE GEBURTSBEIHILFE?

Gemäß der neuen Regelung:

Für das erste Kind eine einmalige Zahlung von 5.000 TL

Für das zweite Kind monatlich 1.500 TL

Für das dritte und weitere Kinder monatlich 5.000 TL

Diese Unterstützungsleistungen werden ohne Abzüge oder Steuern direkt über den Fonds zur Förderung der Sozialhilfe und Solidarität an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt.

DIE UNTERSTÜTZUNG GILT BIS ZUM 5. LEBENSJAHR

Die monatliche Geburtsbeihilfe für das zweite und weitere Kinder wird bis zu dem Monat gezahlt, in dem das Kind das 5. Lebensjahr vollendet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Familien dabei zu unterstützen, ihre Kinder unter gesünderen Bedingungen aufzuziehen.

WIE STELLT MAN EINEN ANTRAG AUF GEBURTSBEIHILFE?

Anträge können über folgende Kanäle gestellt werden:

Online über das E-Government-Portal (e-Devlet)

Provinzdirektionen für Familie und Sozialdienste

Sozialdienstzentren

ANTRAGSTELLUNG PER EINSCHREIBEN ODER KURIER

Für den Antrag auf Geburtsbeihilfe muss das Kind im Identitätsaustauschsystem (Kimlik Paylaşım Sistemi) registriert sein, anschließend muss ein „Antragsformular für Geburtsbeihilfe“ ausgefüllt und unterschrieben werden.



Nachrichtenquelle: 12punto

Geburtsbeihilfe