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Die Finanzverwaltung gibt Fristverlängerung bekannt

Die türkische Finanzverwaltung (GİB) hat bekannt gegeben, dass der Status der höheren Gewalt für Steuerpflichtige in vier Provinzen und zwei Bezirken, die von den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş betroffen waren, bis zum 30. November verlängert wurde.

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Die Finanzverwaltung gibt Fristverlängerung bekannt

Der Status der höheren Gewalt für Steuerpflichtige in vier Provinzen und zwei Bezirken, die von den Erdbeben betroffen waren, wurde bis zum 30. November verlängert.

In einer auf der Website der Finanzverwaltung (GİB) veröffentlichten Erklärung wurde mitgeteilt, dass Personen, die zum Zeitpunkt des Erdbebens in den betroffenen Provinzen steuerlich registriert waren, als im Status der höheren Gewalt befindlich gelten. 

"VERLÄNGERUNG ALS ANGEMESSEN BEFUNDEN"

In der Erklärung, in der auch darauf hingewiesen wurde, dass die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und Meldungen bis zum Ende des Status der höheren Gewalt verschoben wurden, hieß es: "Es wurde als angemessen befunden, den Status der höheren Gewalt für Steuerpflichtige in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Bezirken İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep bis zum Ende des Samstags, den 30. November 2024, zu verlängern." 

Details zu den Fristen für die Einreichung und Zahlung von Steuererklärungen und Meldungen sind unter der Adresse "gib.gov.tr" abrufbar.


Nachrichtenquelle: AA

Erklärung Steuererklärung Erdbeben Finanzverwaltung