Freispruch für Tanju Özcan im Prozess wegen 'Hass und Diskriminierung': Inhaftierung dauert an
Das Gericht hat Tanju Özcan freigesprochen. Özcan bleibt jedoch aufgrund eines weiteren laufenden Verfahrens wegen des Vorwurfs der 'erzwungenen Vorteilsnahme im Amt' in Haft.
Tanju Özcan, der von seinem Amt als Bürgermeister von Bolu suspendiert wurde und aufgrund eines anderen Ermittlungsverfahrens weiterhin inhaftiert ist, stand wegen seiner Maßnahmen gegen Asylsuchende während seiner Amtszeit im Prozess wegen 'Hass und Diskriminierung' vor Gericht. Das Gericht entschied auf Freispruch für Özcan in diesem Anklagepunkt. Özcan bleibt jedoch aufgrund eines weiteren laufenden Verfahrens wegen des Vorwurfs der 'erzwungenen Vorteilsnahme im Amt' in Haft.
In dem kritischen Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister Tanju Özcan, der mit seinen radikalen Entscheidungen gegen Asylsuchende in Bolu lange Zeit die türkische Agenda beschäftigte, wurde das Urteil verkündet. In der Urteilsverhandlung vor dem 5. Strafgericht erster Instanz in Bolu entschied das Gericht, dass kein Straftatbestand vorliege.
UMSTRITTENE ENTSCHEIDUNGEN WAREN GEGENSTAND DES PROZESSES
Die Maßnahmen, die Tanju Özcan während seiner Amtszeit als Bürgermeister gegen Ausländer umsetzte und die zu Strafanzeigen durch Nichtregierungsorganisationen und die lokale Bevölkerung führten, waren folgende:
Die Einstellung der Sach- und Geldleistungen der Gemeinde an die in der Stadt lebenden Asylsuchenden.
Die Verabschiedung eines Ratsbeschlusses zur Erhöhung der Wassergebühren für ausländische Einwohner um das Zehnfache.
Die Festlegung der Gebühren für Eheschließungen auf 100.000 TL, um die Heirat von Asylsuchenden zu erschweren.
ÖZCANS VERTEIDIGUNG: "ICH HABE AUS EIGENEM WILLEN DAVON ABGESEHEN"
In seiner Verteidigung gegen das Plädoyer zur Sache wies Tanju Özcan die Vorwürfe zurück und erklärte, dass seine Handlungen nicht in die Tat umgesetzt wurden und er später von diesen Entscheidungen Abstand genommen habe. Özcan äußerte sich in seiner Verteidigung wie folgt:
"Das erstellte Plädoyer ist unvollständig. Da die Handlungen, die angeblich einen Straftatbestand darstellen, keine Ausführungshandlungen darstellen und ich zudem aus eigenem Willen davon abgesehen habe, bin ich der Ansicht, dass kein Straftatbestand vorliegt. Ich beantrage meinen Freispruch."
Nach Prüfung der Verteidigung und der Beweise kam das Gericht zu dem Schluss, dass Özcan den Straftatbestand der 'Hass und Diskriminierung' nicht erfüllt habe, und sprach ihn frei.
BLEIBT WEGEN VORWURFS DER 'VORTEILSNAHME' IN HAFT
Der juristische Kampf von Tanju Özcan, der im Prozess wegen Hass und Diskriminierung freigesprochen wurde, ist jedoch noch nicht beendet. Die Inhaftierung im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Bolu geführten Ermittlungen wegen 'erzwungener Vorteilsnahme im Amt' (Ausnutzung des durch das Amt verliehenen Einflusses zur erzwungenen Erlangung von Vorteilen), die auch als Grund für seine Suspendierung angeführt wurde, dauert an. Özcan wird aufgrund der Verfahrensabläufe in diesem Anklagepunkt weiterhin in Haft bleiben.
Nachrichtenquelle: 12punto
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