Befugnisse der Kommunen werden eingeschränkt: Eine weitere Befugnis wird auf den Präsidenten übertragen
Mit einem neuen Gesetzesentwurf der AKP wird der indirekte oder unentgeltliche Erwerb von Unternehmen sowie die Beteiligung an Genossenschaften durch Kommunen an die Zustimmung des Präsidenten gebunden. Der Entwurf hat den Ausschuss passiert; sollte er auch die Generalversammlung passieren, werden die Befugnisse der Kommunen eingeschränkt.
Die AKP schränkt nach den Verlusten bei den Kommunalwahlen 2019 in den Metropolen die Befugnisse der Kommunen weiter ein.
Zuletzt hat der von der AKP ausgearbeitete Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundbuchgesetzes und einiger anderer Gesetze sowie des Gesetzesdekrets Nr. 375 den Ausschuss passiert.
Der Inhalt des Entwurfs zielt darauf ab, die Befugnisse der Kommunen weiter zu beschränken.
Der Entwurf besteht aus 32 Artikeln und enthält umfassende Änderungen. Zu diesen Änderungen gehören Brandschutzinspektionen, der Kampf gegen illegale Bebauung, Kataster- und Grundbuchkorrekturen, die Bewertung von Immobilien des Schatzamtes, der Wiederaufbau nach Katastrophen sowie Umwelt- und Klimapolitik. Zudem sind Personalregelungen nach Annullierungen durch das Verfassungsgericht im Entwurf enthalten.
Der bemerkenswerteste Artikel des Entwurfs ist jedoch Artikel 17. Mit diesem Artikel werden bestimmte Befugnisse der Kommunen auf den Präsidenten übertragen.
Insbesondere Vorgänge wie der unentgeltliche oder indirekte Erwerb von Unternehmen, die Gründung von Unternehmen oder die Beteiligung an Genossenschaften durch Kommunen und deren nachgeordnete Einrichtungen werden nun von der Zustimmung des Präsidenten abhängig gemacht.
Es wird kommentiert, dass diese Regelung darauf abzielt, die Kontrolle der AKP über die Kommunen nach den Wahlen 2019 zu verstärken. Es wird versucht zu verhindern, dass Kommunen öffentliche Mittel für Unternehmen mit Risiken oder unzureichender finanzieller Lage ausgeben.
In der Begründung des Entwurfs wird erklärt, dass es bei der Praxis des indirekten oder unentgeltlichen Unternehmenserwerbs zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei und dies zu einem unkontrollierten Bereich geführt habe.
Sollte der Entwurf auch die Generalversammlung passieren, werden die Befugnisse der Kommunen, insbesondere der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), in Bezug auf den Erwerb von Unternehmen und Genossenschaften vollständig auf das Präsidialamt übertragen.
Mit dieser Änderung wird eine weitere wichtige Befugnis der lokalen Verwaltungen der Zustimmung der Zentralregierung unterstellt.
Nachrichtenquelle : 12punto
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