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Er hatte Ekrem İmamoğlu beleidigt: Staatsanwaltschaft stellt ROK-Verfahren ein

Die Generalstaatsanwaltschaft von Büyükçekmece hat das Ermittlungsverfahren eingestellt, das nach einer CİMER-Beschwerde wegen der Äußerungen von Rasim Ozan Kütahyalı über Ekrem İmamoğlu vor den Kommunalwahlen eingeleitet worden war, in denen er sagte: „Du begehst jede Art von Ehrlosigkeit“. Die Staatsanwaltschaft schloss die Akte mit der Begründung, dass die Worte keinen Bezug zu einer öffentlichen Aufgabe hätten und İmamoğlu selbst keine Anzeige erstattet habe.

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Er hatte Ekrem İmamoğlu beleidigt: Staatsanwaltschaft stellt ROK-Verfahren ein

Die Generalstaatsanwaltschaft Büyükçekmece hat entschieden, kein Ermittlungsverfahren gegen den TV-Kommentator Rasim Ozan Kütahyalı wegen seiner Äußerungen über den Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, einzuleiten, in denen er sagte: „Ich sage es unter Inkaufnahme eines Risikos: Du begehst jede Art von Ehrlosigkeit.“

Er hatte Ekrem İmamoğlu beleidigt: Staatsanwaltschaft stellt ROK-Verfahren ein

Wie T24 berichtet, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft, dass Kütahyalıs Worte nicht in Bezug auf İmamoğlus öffentliche Tätigkeit gefallen seien. Daher handele es sich nicht um eine Beleidigung eines Amtsträgers, sondern um einen Beleidigungstatbestand, der von einer Anzeige und einem Vergleichsverfahren abhängig sei. Zudem führte die Staatsanwaltschaft als Begründung an, dass İmamoğlu keine Strafanzeige erstattet habe.

Er hatte Ekrem İmamoğlu beleidigt: Staatsanwaltschaft stellt ROK-Verfahren ein

Die Äußerungen des TV-Kommentators Rasim Ozan Kütahyalı über den Istanbuler Oberbürgermeister (İBB) Ekrem İmamoğlu vor den Kommunalwahlen am 31. März 2024 hatten für Aufsehen gesorgt.

Er hatte Ekrem İmamoğlu beleidigt: Staatsanwaltschaft stellt ROK-Verfahren ein

Kütahyalı, der bei „Lider Haber“ die Kommunalwahlen am 31. März kommentierte, hatte bemerkenswerte Vorwürfe gegen İmamoğlu erhoben. Kütahyalı sagte damals:

Er hatte Ekrem İmamoğlu beleidigt: Staatsanwaltschaft stellt ROK-Verfahren ein

„Ekrem İmamoğlu, du siehst die Veränderung bei den Kurden. Du siehst, dass du nicht gewinnen kannst, indem du auf den Rücken der Kurden trittst. Ich sage es unter Inkaufnahme eines Risikos: Du begehst jede Art von Ehrlosigkeit. Leute kaufen, Leute bevorzugen, Gelder an diesen und jenen verteilen. Nur um wieder auf dem Rücken der Kurden reiten zu können. Schau, ich habe heute getwittert: Das ist nicht vergleichbar mit Bestechung von CHP-Delegierten. Du hast CHP-Delegierte bestochen, der Staat greift nicht ein, ich weiß, dass du es weißt, ich habe den Bericht gelesen. Ich habe den Bericht der zuständigen staatlichen Stelle darüber gelesen, wie CHP-Delegierte bestochen wurden, und ich habe es an dem Tag gesagt, als ich es gelesen habe. Ich habe auch keine Angst vor dem Staat, ich werde es offenlegen. Wenn du Leute anheuerst und benutzt, wird es dir selbst dann aus der Hand gleiten, wenn du gewinnst!“

Er hatte Ekrem İmamoğlu beleidigt: Staatsanwaltschaft stellt ROK-Verfahren ein

Aufgrund von Kütahyalıs Äußerungen reichte ein Bürger am 28. März 2024 eine Beschwerde über das Kommunikationszentrum der Präsidentschaft (CİMER) ein. In der Beschwerde wurde darauf hingewiesen, dass Kütahyalı beleidigende Ausdrücke gegen İmamoğlu verwendet habe, und es wurde gefordert, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten. Nach der Beschwerde leitete die Generalstaatsanwaltschaft Büyükçekmece ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung ein.

Er hatte Ekrem İmamoğlu beleidigt: Staatsanwaltschaft stellt ROK-Verfahren ein

Die Generalstaatsanwaltschaft Büyükçekmece entschied am 15. Mai, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass Kütahyalıs Worte nicht aufgrund von İmamoğlus öffentlichem Amt gefallen seien. Daher erfülle Kütahyalıs Äußerung nicht den Tatbestand der Beleidigung eines Amtsträgers aufgrund seiner Tätigkeit, sondern den Tatbestand der Beleidigung, der von einer Anzeige und einem Vergleichsverfahren abhängig sei. Die Staatsanwaltschaft stellte zudem fest, dass İmamoğlu keine Strafanzeige erstattet habe und somit kein Strafantrag vorliege.


Nachrichtenquelle : 12punto

Rasim Ozan Kütahyalı Ekrem İmamoğlu