Feiertagszuschläge berechnet! Ist die Arbeit an Feiertagen verpflichtend?
Mit dem für 2025 festgelegten Mindestlohn wurden auch die Berechnungen für Feiertagszuschläge konkretisiert. Arbeitnehmer, die an Feiertagen arbeiten, erhalten einen Zuschlag in Höhe des doppelten Tageslohns. Sollten Feiertage auf ein Wochenende fallen, erhöht sich diese Zahlung auf das 2,5-Fache. Für Überstunden erhalten Arbeitnehmer zudem einen zusätzlichen Aufschlag von 50 Prozent. Ist die Arbeit an Feiertagen also verpflichtend? Hier sind die Details...
Als Feiertagszuschlag wird die zusätzliche Vergütung bezeichnet, die an Mitarbeiter gezahlt wird, die an offiziellen oder religiösen Feiertagen arbeiten. Er wird als das Doppelte des täglichen Lohns der Arbeitnehmer berechnet.
Der Bruttolohn eines Arbeitnehmers, der an einem Feiertag arbeitet, wird durch 30 geteilt, um den Tageslohn zu ermitteln; dieser Betrag wird mit zwei multipliziert, um den Feiertagszuschlag zu erhalten.
WIE HOCH IST DER FEIERTAGSZUSCHLAG 2025?
Der Bruttomindestlohn für das Jahr 2025 wurde auf 26.005 TL festgelegt. Demnach gilt:
Täglicher Bruttolohn: 866,85 TL
Ein Arbeitnehmer, der an einem Feiertag arbeitet, erhält zusätzlich zu seinem normalen Gehalt einen Zuschlag von 866,85 TL.
Der gesamte Feiertagszuschlag für einen Arbeitnehmer, der 3,5 Tage arbeitet: 3.033 TL
WAS PASSIERT, WENN DER FEIERTAG AUF EIN WOCHENENDE FÄLLT?
Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, erhöht sich der Zuschlag auf das 2,5-Fache.
Täglicher Zuschlag: 1.300 TL
Da beim Ramadan-Fest 2025 der Vortag (Arife) auf einen Samstag und der erste Feiertag auf einen Sonntag fällt, erhält ein Arbeitnehmer, der am Wochenende arbeitet, eine zusätzliche Zahlung von 1.950 TL.
Insgesamt erhält ein Arbeitnehmer, der an den 3,5 Feiertagen arbeitet, einen zusätzlichen Zuschlag von 3.683 TL.
IST DIE ARBEIT AN FEIERTAGEN VERPFLICHTEND?
Gemäß dem Arbeitsgesetz können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht dazu zwingen, an Feiertagen zu arbeiten. Wenn jedoch im Arbeitsvertrag eine Bestimmung zur Arbeit an Feiertagen enthalten ist, muss der Arbeitnehmer der Aufforderung des Arbeitgebers möglicherweise nachkommen.
KANN STATT DES FEIERTAGSZUSCHLAGS FREIZEITAUSGLEICH GENOMMEN WERDEN?
Der Arbeitnehmer kann wählen, ob er den Zuschlag ausgezahlt bekommen oder stattdessen einen Freizeitausgleich in Anspruch nehmen möchte. Dies hängt jedoch von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.
ERHÄLT JEMAND, DER AN EINEM FEIERTAG 1 STUNDE ARBEITET, DEN VOLLEN TAGESLOHN?
Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter an einem Feiertag auch nur für eine Stunde beschäftigt, ist er verpflichtet, den vollen Tageslohn zu zahlen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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