Kontrollen in 81 Provinzen durch das Landwirtschaftsministerium! Diese Produkte werden aus den Regalen genommen
Im Rahmen von Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit hat das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft den Verkauf von Produkten verboten, die den Anschein von Zitronensaft oder Granatapfelsirup erwecken, aber diese Inhaltsstoffe nicht enthalten. Mit der neuen Regelung soll irreführende Lebensmittelkennzeichnung verhindert und den Verbrauchern ein zuverlässigeres Angebot gemacht werden.
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat eine neue Regelung eingeleitet, um sicherzustellen, dass Verbraucher Zugang zu gesünderen und zuverlässigeren Lebensmitteln erhalten. Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten neuen Verordnung wurde der Verkauf von Produkten verboten, die den Anschein von frischem Zitronensaft erwecken, aber tatsächlich keine Zitrone enthalten.
Diese Regelung wird in der gesamten Türkei umgesetzt und gilt in allen 81 Provinzen.
VERBOT FÜR ZITRONENAROMATISIERTE PRODUKTE
Nach der neuen Regelung dürfen Produkte, die unter Bezeichnungen wie "Zitronensoße", "Zitronenaromatische Soße" oder "Zitronensoße" verkauft werden und keinen echten Zitronensaft enthalten, nicht mehr vertrieben werden.
Der Verkauf solcher Produkte als frischer Zitronensaft gilt als irreführend und wird untersagt. Dieser Schritt zielt darauf ab, einen transparenteren Ansatz bei der Lebensmittelkennzeichnung zu etablieren. Mit dieser Verordnung hat das Ministerium einen wichtigen Schritt unternommen, um sicherzustellen, dass Verbraucher Zugang zu gesünderen und zuverlässigeren Produkten haben.
Auf Wunsch des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurden Ergänzungen zur Verordnung über den Türkischen Lebensmittelkodex vorgenommen, um eine klarere Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Produkten wie Zitronensaft und Granatapfelsirup zu gewährleisten.
Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die in Lebensmitteln enthaltenen Stoffe korrekt angegeben werden, damit Verbraucher bewusstere Entscheidungen treffen können. Das Ministerium plant, mit dieser Änderung die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen und zu verhindern, dass Verbraucher in die Irre geführt werden.
AUCH GRANATAPFELSIRUP WIRD ÜBERPRÜFT
Diese Regelung beschränkt sich nicht nur auf Zitronensaft, sondern führt ähnliche Regeln auch für Granatapfelsirup-Produkte ein. Der Verkauf von Granatapfelsirup-Produkten, die keinen Granatapfelsaft oder -konzentrat enthalten und stattdessen andere Substanzen aufweisen, wird verboten. Diese Entscheidung zielt darauf ab, dem Verbraucher den Inhalt von Granatapfelsirup klarer darzulegen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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