Neue Amnestiegefahr droht: Weg für die Freilassung von 50.000 Menschen könnte frei werden!
Durch eine grundlegende Änderung des Strafvollzugsgesetzes könnte der Weg für die Freilassung von 40.000 bis 50.000 Personen, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden, geebnet werden. Während das Gesetz den Grundsatz der Gleichheit im Strafvollzug zugrunde legt, sollen Straftaten, die das Gewissen der Gesellschaft belasten, vom Anwendungsbereich ausgenommen werden.
Die Vorbereitungen im Parlament zur Neuregelung des Strafvollzugssystems haben an Fahrt gewonnen. Die seit langem erarbeitete und in der Öffentlichkeit mit Spannung erwartete neue Regelung zielt darauf ab, Ungerechtigkeiten zu beseitigen, die durch unterschiedliche Vollzugsdauern je nach Straftatbestand entstanden sind.
Die Änderung, auf die sich Vertreter der AKP, der MHP und des Justizministeriums geeinigt haben, zielt im Wesentlichen darauf ab, die Gleichheit im Strafvollzug herzustellen. In diesem Rahmen ist geplant, die für verschiedene Straftaten geltenden Vollzugsquoten auf ein einheitliches Niveau zu bringen. Sollte das Gesetz in Kraft treten, hätte ein Verurteilter mit einer 10-jährigen Haftstrafe nach Verbüßung von 5 Jahren Anspruch auf Entlassung. Auch für Häftlinge, die bereits die Hälfte ihrer Strafe verbüßt haben, würde sich der Weg in die Freiheit öffnen.
Es wird erwartet, dass diese Änderung der Vollzugsdauern etwa 40.000 bis 50.000 Häftlinge direkt betrifft.
Während bei der geplanten Regelung die Entlassungsbedingungen für Personen, die wegen allgemeiner Straftaten verurteilt wurden, gelockert werden, sollen bei Straftaten, die die Gesellschaft tief erschüttern – wie Terrorismus, Mord an Kindern, Frauen, Eltern oder Geschwistern sowie sexueller Missbrauch – weiterhin hohe Vollzugsdauern beibehalten werden. Bei solchen Delikten ist vorgesehen, dass ein erheblicher Teil der Strafe in der Haftanstalt verbüßt wird.
Die Behörden weisen darauf hin, dass die unterschiedliche Behandlung von Häftlingen bei ähnlichen, zu verschiedenen Zeiten begangenen Straftaten die Strafgerechtigkeit untergrabe. Das Gesetz soll bestehende Benachteiligungen beseitigen und ein transparenteres sowie vorhersehbareres System im Strafvollzug etablieren.
DER FAKTOR „GUTE FÜHRUNG“ WIRD BEI DER ENTLASSUNG ENTSCHEIDEND SEIN
Im Gesetzentwurf, der derzeit vorbereitet wird, kommt der Bewertung der „guten Führung“ für die bedingte Entlassung große Bedeutung zu. Die Feststellung der guten Führung durch die Verwaltungs- und Beobachtungsausschüsse der Haftanstalten wird als entscheidendes Element in den Entlassungsprozessen hervortreten. Einige Oppositionsparteien und Nichtregierungsorganisationen haben jedoch Bedenken geäußert, dass es den Entscheidungen dieser Ausschüsse an Objektivität mangeln könnte.
Unter Berücksichtigung dieser Kritik ist geplant, in der zweiten Phase der Regelung die Arbeitsprinzipien der Beobachtungsausschüsse zu ändern und die Anzahl der Psychologen, Pädagogen und Psychiater unter den Ausschussmitgliedern zu erhöhen. Auf diese Weise soll eine fundiertere Bewertung der Resozialisierungschancen und des Rückfallrisikos der Häftlinge erreicht werden.
UNTERSTÜTZUNG UND ÜBERWACHUNG NACH DER HAFT
Die dritte Phase des Gesetzes konzentriert sich auf die Zeit nach der Haftentlassung. Demnach sollen psychosoziale Unterstützungsprogramme für bedingt Entlassene und deren Familien eingeführt sowie Möglichkeiten zur Beschäftigung und beruflichen Bildung geschaffen werden. Um die soziale Integration zu erleichtern und mögliche Rückfälle zu verhindern, werden diese Personen weiterhin überwacht und betreut.
Es ist geplant, alle Phasen des Gesetzesentwurfs in den kommenden Monaten auf die Tagesordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) zu setzen. Sollte die umfassende Strafvollzugsreform vom Parlament verabschiedet werden, wird erwartet, dass für Tausende von Häftlingen ein neues Kapitel aufgeschlagen wird.
Nachrichtenquelle : 12punto
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