Neue Entwicklung im Fall Narin Güran: Kommissionsmitglieder werden als Prozessbeteiligte teilnehmen
Bei der zweiten Anhörung im Fall der Ermordung der achtjährigen Narin Güran in Diyarbakır am 26. Dezember werden auch Mitglieder der Menschenrechtskommission der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) als „Prozessbeteiligte“ anwesend sein.
Wie bekannt wurde, werden Mitglieder der Menschenrechtskommission des türkischen Parlaments (TBMM) beim zweiten Verhandlungstermin am 26. Dezember im Prozess gegen die vier inhaftierten Angeklagten, denen die Ermordung der 8-jährigen Narin Güran in Diyarbakır vorgeworfen wird und denen eine lebenslange Haftstrafe droht, als „Prozessbeteiligte“ anwesend sein.
Dem Bericht von Ceren Baya Teke von T24 zufolge besteht die Menschenrechtskommission aus 12 Mitgliedern der AK-Partei, 4 Mitgliedern der CHP, jeweils 2 Mitgliedern der DEM, MHP und İYİ-Partei sowie jeweils einem Mitglied der HÜDA-PAR und der Saadet-Partei.
Den Vorsitz der Kommission führt Derya Yanık von der AK-Partei.
Nachrichtenquelle : 12punto
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