Neuer Gesetzentwurf der AKP für Kommunen: Befugnisse werden eingeschränkt
Die AKP bereitet einen neuen Gesetzentwurf vor, der die Befugnisse der Kommunen einschränkt und eine Kompetenzteilung mit der Zentralregierung vorsieht. Der Entwurf sieht eine strengere Kontrolle der Ausgaben, die Förderung der Stadterneuerung sowie die Umsetzung spezieller Strategien für Tourismusregionen vor.
In politischen Kreisen in Ankara sind Behauptungen laut geworden, dass die AKP an einem neuen Gesetzentwurf für Kommunen arbeitet. Mit dem Entwurf ist geplant, einige Befugnisse der Kommunen zu beschneiden und Mechanismen für eine gemeinsame Verwaltung mit der Zentralregierung zu schaffen.
NEUE REGELUNGEN FÜR BAULAND UND DIENSTLEISTUNGEN
Laut einem Kommentar des Habertürk-Autors Bülent Aydemir sollen die Befugnisse der Kommunen bei Baugenehmigungen und deren Umsetzung eingeschränkt werden. Dem neuen Gesetzentwurf zufolge sollen die Planungs- und Entscheidungsbefugnisse der Kommunen mit Kommissionen geteilt werden, in denen Vertreter der Zentralregierung sitzen. Auf diese Weise sollen bauliche Maßnahmen von der zentralen Autorität strenger kontrolliert werden.
Das von der AKP vorbereitete Entwurfspaket enthält auch Regelungen zur Förderung der Stadterneuerung. Wie Aydemir berichtet, sollen gegen Kommunen, die ihre Aufgaben bei Stadterneuerungsprojekten nicht erfüllen, Sanktionen verhängt werden. Zudem sollen Kommunen, die rechtswidrige Baupraktiken anwenden, mit hohen Geldstrafen belegt werden.
BEFUGNISSE DER BÜRGERMEISTER WERDEN EINGESCHRÄNKT
Ein weiterer Punkt im Entwurf ist die Einschränkung der Befugnisse von Bürgermeistern. Die Ausgaben der Kommunen sollen streng kontrolliert und die Kommunen dazu angehalten werden, eigene Ressourcen zu erschließen. Zudem soll eine Prioritätenliste und Hierarchie für Dienstleistungen eingeführt werden; bei einer Vernachlässigung grundlegender Dienste soll eingegriffen werden.
Für Tourismusregionen ist unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums und saisonaler Schwankungen eine spezielle Budgetverwaltung geplant. Insbesondere für Kommunen, deren Bevölkerung in den Sommermonaten stark ansteigt, sollen die Zuweisungen erhöht und eine andere Strategie der Haushaltsführung verfolgt werden. In diesen Regionen sollen die Kontrollen bei Wasser-, Müll- und Transportdienstleistungen verschärft werden.
Aydemir teilte in seinem Artikel folgende Details zum Paket mit:
"Mit dem Gesetzesvorschlag, der der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorgelegt werden soll, wird unter Bezugnahme auf die in der Verfassung verankerte Pflicht der Kommunen, 'menschenwürdige Lebensbedingungen für die Bürger zu gewährleisten', ein Status für eine 'Dienstleistungshierarchie und vorrangige Dienstleistungen' geschaffen. Ziel ist es, dass Kommunen, von denen viele hoch verschuldet sind und außer Pflichtaufgaben wie Personalkosten und Müllabfuhr keine Infrastrukturinvestitionen tätigen können, unabhängig von der Zentralverwaltung, aber kontrollierbar, Budgets erstellen und sich auf Projekte konzentrieren können, die Makroinvestitionen erfordern, insbesondere den Ausbau der U-Bahn-Infrastruktur und die Diversifizierung der Wasserressourcen. Das Ziel der Arbeit wird als 'die Erfüllung der dienstleistungsorientierten Aufgaben der Kommunen ohne Unterbrechung, die effiziente Nutzung der Ressourcen und deren wirksame Kontrolle' zusammengefasst."
Die Kommunen sollen in erster Linie Dienstleistungen in den Bereichen Trinkwasser, Kanalisation, Stadtreinigung, Verkehr und soziale Infrastruktur erbringen. Erst nach diesen Dienstleistungen sollen Konzerte und andere kulturelle Aktivitäten stattfinden. Es soll sichergestellt werden, dass die Zuweisungen der Zentralverwaltung und der İller Bank sowie externe Kredite zweckgebunden verwendet werden. Es wird eine Prioritätenliste für Dienstleistungen erstellt. Beispielsweise darf ein externer Kredit, der für die Verkehrsinfrastruktur, die Erneuerung von Trinkwasserleitungen oder eine Wasseraufbereitungsanlage aufgenommen wurde, nicht zweckentfremdet werden. Kommunen können sich erst dann anderen Aktivitäten zuwenden, wenn sie die vorrangigen Dienstleistungen erbracht und eigene Ressourcen geschaffen haben.
KOMMISSIONSKONTROLLE
Für Kommunen, die bereits vom Rechnungshof (Sayıştay), der Kommunalaufsicht und den Innenrevisoren des Innenministeriums geprüft werden, ist die Einrichtung einer Kontrollkommission geplant, die eine effiziente und zweckmäßige Verwendung der Ausgaben sicherstellen soll. AKP-Quellen erklären zwar, dass hierfür keine Verfassungsänderung erforderlich sei, dennoch wird erwartet, dass das Thema auch auf verfassungsrechtlicher Ebene diskutiert wird. Einige argumentieren, dass eine Änderung des Gesetzes über die Kommunen Nr. 5393 zusammen mit dem Gesetz über die Metropolregionen für eine umfassende Reform der lokalen Verwaltung ausreichen würde. Während darauf hingewiesen wird, dass die Aufgaben, Dienstleistungen und Verantwortlichkeiten der Kommunen in den Gesetzen nicht klar definiert sind, soll gleichzeitig die Kompetenzverwirrung zwischen Provinz- und Bezirkskommunen sowie der Streit darüber, wer für die Erbringung von Dienstleistungen verantwortlich ist, beseitigt werden. Mit der neuen Regelung sollen die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Kommunen klarer definiert werden; ihre Ausgaben und die Qualität ihrer Dienstleistungen sollen messbar sein. Bei Missbrauch soll die Kommission eingreifen.
Einige Befugnisse der Bürgermeister von Metropolen, Provinzen und Bezirken werden eingeschränkt, ihre Ausgaben streng kontrolliert, sie werden dazu angehalten, eigene Ressourcen zu schaffen, und es wird eine Prioritätenliste und Hierarchie für Dienstleistungen eingeführt."
Nachrichtenquelle : 12punto
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