Wird Sedat Peker in die Türkei zurückkehren? Stellungnahme seines Anwalts
Der Anwalt Ersan Barkın hat sich zu den Spekulationen über die Rückkehrpläne von Sedat Peker geäußert, der seit fünf Jahren im Ausland lebt. Barkın erklärte, dass Peker keine Pläne für eine Rückkehr in die Türkei habe und dass die Aufhebung der Red Notice rechtlich nicht möglich sei.
Nach Spekulationen über eine mögliche Rückkehr von Sedat Peker, der seit fünf Jahren im Ausland lebt, hat sich sein Anwalt Ersan Barkın zu Wort gemeldet.
Barkın äußerte sich zur Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr Pekers und bewertete zudem den laufenden Prozess gegen ihn.
Gegenüber Can Bursalı von Halktv erklärte Barkın, dass es keine Pläne für eine Rückkehr Pekers in die Türkei gebe.
"Es bedarf keiner politischen Unterstützung, um die Red Notice in den gegen Sedat Peker laufenden Verfahren aufzuheben", so Barkın, der weiter ausführte:
"Die Art der vorgeworfenen Taten und der laufenden Verfahren würde es eigentlich erfordern, dass er bei einer Rückkehr in die Türkei lediglich vernommen und anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt wird, um sich dem Prozess ohne Untersuchungshaft zu stellen. Doch obwohl er selbst den Wunsch hegt, weiß ich, dass unter den derzeitigen rechtlichen Bedingungen keine Pläne für eine Rückkehr bestehen."
IN WELCHEN VERFAHREN STEHT PEKER VOR GERICHT?
Barkın erinnerte an die Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, die vor dem 16. Schwurgericht in İstanbul Anadolu und dem 5. Schwurgericht in Bursa verhandelt werden. "In beiden Akten gibt es insgesamt 24 Vorfälle, die erst nach den von Sedat Peker veröffentlichten Videos hinzugefügt wurden. In keinem dieser Fälle wird auch nur behauptet, dass Sedat Peker direkt an den Taten beteiligt war", betonte Barkın und fügte hinzu:
"Mein Mandant wird gemäß Artikel 220, Absatz 5 des türkischen Strafgesetzbuches für die Taten verantwortlich gemacht, doch es wird in keinem Fall behauptet, dass er direkt an den Handlungen beteiligt war."
Barkın wies darauf hin, dass selbst die Personen, die in den Verfahren, in denen Peker als Anführer der Organisation angeklagt ist, als Haupttäter gelten, nach der dritten Anhörung freigelassen wurden. Er betonte, dass diese Freilassungen in einer Zeit erfolgten, in der der Druck auf Sedat Peker am größten war, und sagte: "Selbst in dieser Zeit wurde die Inhaftierung als rechtswidrig eingestuft."
"RED NOTICE WIRD NICHT AUFGEHOBEN"
Anwalt Barkın wies darauf hin, dass die Red Notice gegen Peker selbst in den Fällen nicht aufgehoben wurde, in denen sogar die mutmaßlichen Haupttäter ohne Untersuchungshaft vor Gericht stehen, und dass entsprechende Anträge abgelehnt wurden.
Barkın erklärte dazu:
"Es ist offensichtlich rechtswidrig, dass eine Person, die nicht an den Taten beteiligt war, mit einer Red Notice belegt bleibt, während diejenigen, denen die direkte Ausführung der Taten vorgeworfen wird, ohne Untersuchungshaft verhandelt werden. Wir beantragen seit mehreren Verhandlungsterminen aus berechtigten Gründen die Aufhebung der Red Notice, doch dies wird nicht akzeptiert."
ANHÖRUNG AM 16. MAI
Da gegen Peker in zwei Verfahren, die nach der Veröffentlichung seiner Videos eingeleitet wurden, eine Red Notice vorliegt, würde eine Rückkehr in die Türkei derzeit die sofortige Vollstreckung des Haftbefehls bedeuten.
Im Verfahren wegen der 'organisierten Kriminalität' vor dem 16. Schwurgericht in İstanbul Anadolu liegen sowohl ein Haftbefehl als auch eine Red Notice gegen ihn vor.
In der letzten Anhörung des Verfahrens am 20. Dezember 2024 lehnte das Gericht den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls und der Red Notice gegen Peker ab.
Die nächste Anhörung in diesem Fall findet am 16. Mai statt.
Nachrichtenquelle : 12punto
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