Geltungsbereich des B-Führerscheins könnte erweitert werden!
Mit einer zu Beginn dieses Jahres eingeführten Regelung wurde es Inhabern eines Führerscheins der Klasse B ermöglicht, Motorräder bis zu 125 ccm zu fahren. Neuen Behauptungen zufolge soll der Geltungsbereich des B-Führerscheins weiter ausgedehnt werden, um auch das Fahren von Motorrädern der Klasse A2 zu erlauben.
Dass Inhaber eines B-Führerscheins durch die Nutzung von Motorrädern bis 125 ccm ihre innerstädtische Mobilität praktischer und wirtschaftlicher gestalten können, scheint die Behörden davon überzeugt zu haben, zusätzliche Bestimmungen zu akzeptieren.
Berichten von Webtekno zufolge sollen Fahrer mit einem B-Führerschein im Rahmen der neuen Regelung künftig auch Motorräder der Klasse A2 nutzen dürfen, sofern sie eine "praktische Fahrausbildung für Motorräder" bei einer Fahrschule absolvieren.
MERKMALE DER A2-MOTORRADKLASSE
Für zweirädrige Motorräder gilt mit dem A2-Führerschein eine Grenze von 35 kW, für dreirädrige Motorräder liegt diese bei 15 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht (kW/kg) der in dieser Führerscheinklasse zugelassenen Motorräder darf 0,2 nicht überschreiten. Andererseits gibt es in dieser Führerscheinkategorie keine Begrenzung des Hubraums.
Nachrichtenquelle: 12punto
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