Gericht hat entschieden: 'Minister für Verbrechensangelegenheiten' zu sagen, ist Meinungsfreiheit
Didar Gül, Mitglied von Mor Dayanışma, die den ehemaligen Innenminister Süleyman Soylu in einer Presseerklärung als „Minister für Verbrechensangelegenheiten“ bezeichnet hatte, wurde in dem gegen sie wegen „Beleidigung“ angestrengten Verfahren freigesprochen.
Die dritte Verhandlung im Prozess gegen Didar Gül, Mitglied von Mor Dayanışma, wegen angeblicher „Beleidigung“ des damaligen Innenministers Süleyman Soylu, fand vor dem 27. Strafgericht erster Instanz in Izmir statt.
Bei der Verhandlung war der Anwalt von Gül anwesend.
Der Anwalt Evren Çıldır argumentierte in seiner Verteidigung, dass die Rede bei der Presseerklärung, die Gegenstand des Verfahrens war, im Rahmen der Meinungsfreiheit als Recht auf Kritik zu werten sei. Çıldır erklärte, dass die Äußerungen keinen Straftatbestand erfüllten, und forderte den Freispruch seiner Mandantin.
ANTRAG DES STAATSANWALTS
Der Staatsanwalt, der dem Gericht sein Plädoyer vorlegte, erklärte, dass die Bezeichnung „Minister für Verbrechensangelegenheiten“ trotz der Erhebung der öffentlichen Klage im Rahmen des Rechts auf Kritik liege, und beantragte den Freispruch von Gül.
Das Gericht verkündete sein Urteil und sprach Gül mit der Begründung frei, dass die Rede auf der Grundlage der Meinungsfreiheit und des Rechts auf Kritik erfolgt sei.
Nachrichtenquelle: 12punto
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