Gericht hebt nacheinander Zwangsverwaltung für 11 Unternehmen auf
Im Rahmen der Ermittlungen wegen des Vorwurfs „ungerechtfertigter Preiserhöhungen“ im Geflügelsektor gibt es eine neue Entwicklung. Nachdem bereits die Zwangsverwaltung für 4 der ursprünglich 13 betroffenen Unternehmen aufgehoben wurde, haben Gerichte nun die Aufhebung der Zwangsverwaltung für 7 weitere Unternehmen angeordnet.
Im laufenden Ermittlungsverfahren gegen den Geflügelsektor sorgen die aufeinanderfolgenden Gerichtsentscheidungen für Aufsehen. Im Zuge der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs „ungerechtfertigter Preiserhöhungen“ eingeleiteten Ermittlungen kam es zu bedeutenden Änderungen bei den Maßnahmen zur Bestellung von Zwangsverwaltern für die betroffenen Unternehmen.
Einige der Unternehmen, für die in der ersten Phase der Ermittlungen Zwangsverwalter bestellt wurden, legten Rechtsmittel gegen die Maßnahmen ein, woraufhin die Gerichte weiterhin Entscheidungen zugunsten der Unternehmen trafen.
13 UNTERNEHMEN WURDEN UNTER ZWANGSVERWALTUNG GESTELLT
Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren gegen führende Unternehmen der Branche eingeleitet, da diese angeblich zu ungerechtfertigten Preiserhöhungen auf dem Geflügelmarkt beigetragen hätten.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden Verfahren gegen Führungskräfte der Unternehmen eingeleitet und die Bestellung von Zwangsverwaltern für insgesamt 13 Unternehmen beschlossen.
Die getroffene Maßnahme hatte in der Öffentlichkeit ein breites Echo hervorgerufen und die Aufmerksamkeit auf den juristischen Prozess in der Branche gelenkt.
ZUNÄCHST WURDE DIE MASSNAHME FÜR VIER UNTERNEHMEN AUFGEHOBEN
Die Anträge der Unternehmen Gedik Piliç, Erpiliç, Lezita und Keskinoğlu, die gegen die Entscheidung zur Zwangsverwaltung Einspruch eingelegt hatten, waren bereits zuvor entschieden worden.
Die Gerichte gaben den Einsprüchen der genannten Unternehmen statt und ordneten die Aufhebung der Zwangsverwaltungsmaßnahmen an.
Damit wurde der erste Schritt zur Rücknahme der Zwangsverwaltung für diese vier Unternehmen vollzogen.
SIEBEN WEITERE UNTERNEHMEN ERWIRKTEN GERICHTSBESCHLUSS
Die jüngste Entwicklung in dem Ermittlungsverfahren wurde von dem Agrarjournalisten Ali Ekber Ertürk bekannt gegeben.
Den von Ertürk übermittelten Informationen zufolge wurden die Zwangsverwaltungsmaßnahmen für sieben weitere Unternehmen per Gerichtsbeschluss aufgehoben.
Die Unternehmen, für die die Zwangsverwaltung gerichtlich aufgehoben wurde, sind wie folgt:
Banvit
Şen Piliç
Ay-Pi Tavukçuluk
As Piliç
Lezita
Ak Piliç
Bupiliç
Nachrichtenquelle: 12punto
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