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Gericht verurteilt Vermieter zu "Bösgläubigkeitsentschädigung" wegen Mieterhöhung über der gesetzlichen Grenze

In einem Räumungsprozess, den ein Vermieter in Izmir gegen seinen Mieter angestrengt hatte, wies das Gericht den Räumungsantrag mit der Begründung ab, dass die vorgenommene Mieterhöhung über der gesetzlich festgelegten Grenze von 25 Prozent lag, und verurteilte den Vermieter zur Zahlung einer "Bösgläubigkeitsentschädigung".

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Gericht verurteilt Vermieter zu

Der Vermieter K.K., der seine Wohnung im Bezirk Karabağlar in Izmir vor zwei Jahren an İbrahim Çetin vermietet hatte, teilte seinem Mieter im vergangenen Jahr mit, dass er die Miete von 900 Lira unter Berufung auf die TÜFE-Rate um etwa 55,5 Prozent auf 1400 Lira erhöht habe.

Çetin, der als Bauarbeiter tätig ist, zahlte die Miete drei Monate lang in Höhe von 1400 Lira, da er keine andere Wohnung finden konnte. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten zahlte Çetin die Miete anschließend mit einer Erhöhung, die über der gesetzlich festgelegten Obergrenze von 25 Prozent lag, in Höhe von 1250 Lira weiter.

VERMIETER ZOG VOR GERICHT

Der Vermieter K.K. wandte sich an das 4. Vollstreckungsgericht mit dem Antrag auf Zahlung der Mietdifferenzen und der Räumung der Wohnung.

Nach einer Begutachtung durch einen Sachverständigen stellte das Gericht fest, dass der Mieter keine Schulden hatte und sogar mehr als die gesetzlich zulässige Grenze gezahlt hatte. Das Gericht wies den Räumungsantrag des Vermieters ab und verurteilte ihn zudem zur Zahlung einer "Bösgläubigkeitsentschädigung" für die überhöhten Mietzahlungen der drei Monate.

In der Gerichtsentscheidung hieß es: "Da die Hauptforderung bezüglich der Monate, die Gegenstand der Vollstreckung sind, innerhalb der gesetzlichen Frist auf das Konto des Gläubigers eingezahlt wurde, wird der Räumungsantrag abgewiesen. Da die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Kläger dazu verurteilt, eine Bösgläubigkeitsentschädigung in Höhe von 20 Prozent der Hauptforderung an den Beklagten zu zahlen."

"DER EIGENTÜMER HAT IN BÖSER ABSICHT EINE VOLLSTRECKUNG EINGELEITET"

Rechtsanwalt Mustafa Tunç, der den Mieter İbrahim Çetin vertritt, erklärte, dass die Miete gesetzlich um maximal 25 Prozent erhöht werden dürfe und sie daher Widerspruch gegen die Vollstreckung des Vermieters eingelegt hätten.

Tunç erläuterte, dass der Vermieter daraufhin Klage auf Aufhebung des Widerspruchs und Räumung der Wohnung eingereicht habe, und sagte:

"Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt. Aufgrund des Gutachtens, das feststellte, dass eine Erhöhung von 25 Prozent angemessen sei und gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht verstoßen werden dürfe, wurde sowohl die Klage auf Aufhebung des Vollstreckungswiderspruchs abgewiesen als auch die Gegenseite zur Zahlung einer 'Bösgläubigkeitsentschädigung' verurteilt. Die Bösgläubigkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die bei Vollstreckungsverfahren gezahlt werden muss, wenn Gläubiger in böser Absicht eine Vollstreckung einleiten. In diesem Fall wurde der Eigentümer zur Zahlung einer Bösgläubigkeitsentschädigung in Höhe von 20 Prozent der Forderung verurteilt, da er die Vollstreckung in böser Absicht eingeleitet hatte."


Nachrichtenquelle: AA

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