Gesetzentwurf zum Straßenverkehrsrecht im Parlament angenommen: Neuregelung der Geschwindigkeitsbegrenzungen
Die türkische Nationalversammlung (TBMM) hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes angenommen, der auch Regelungen zur Erhöhung von Bußgeldern enthält.
Die türkische Nationalversammlung (TBMM) hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes angenommen und damit verabschiedet. 326 Abgeordnete gaben ihre Stimme ab. Es gab 242 Ja-Stimmen und 84 Nein-Stimmen.
Mit dem Gesetz wird die Nutzung von Ton-, Musik-, Bild- und Kommunikationsgeräten in Fahrzeugen nur noch unter den in der Verordnung festgelegten Bedingungen und so gestattet, dass die öffentliche Ruhe nicht gestört wird. Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von 3.000 Lira rechnen. Wer in Fahrzeugen Ton-, Musik-, Bild- und Kommunikationsgeräte verwendet, die nicht den vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen, oder Bildschirme im Sicht- und Bedienbereich des Fahrers nutzt, wird mit einem Bußgeld von 21.000 Lira belegt; zudem werden diese Fahrzeuge für 30 Tage aus dem Verkehr gezogen.
5.000 Lira Bußgeld für Fahrer, die während der Fahrt Kommunikationsgeräte nutzen
Fahrer, die während der Fahrt Mobiltelefone, Autotelefone oder ähnliche Kommunikationsgeräte benutzen, müssen ein Bußgeld von 5.000 Lira zahlen.
Die Art und Menge der Schutzsysteme sowie die Fahrzeuge, in denen diese ab welchem Datum und unter welchen Bedingungen mitgeführt und verwendet werden müssen, werden in der Verordnung festgelegt. In Fahrzeugen, deren Typ und Klasse in der Verordnung definiert sind, müssen Passagiere vor Fahrtantritt und während der Fahrt darauf hingewiesen werden, ihre Sicherheitsgurte anzulegen.
Das Gesetz sieht ein Bußgeld von 2.500 Lira für Fahrer und Passagiere vor, die den Sicherheitsgurt nicht ordnungsgemäß verwenden. Bei viermaligem Verstoß gegen die Gurtpflicht innerhalb eines Jahres wird der Führerschein für 30 Tage eingezogen.
Bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden, Todesfällen oder Verletzungen, sofern keine Einigung erzielt wurde, werden Fahrer, die den Unfallort ohne Erlaubnis der Polizei und ohne zwingenden Grund verlassen oder die Situation am Unfallort verändern – sofern der Unfall den Verkehrsfluss sowie die Sicherheit von Personen und Eigentum nicht beeinträchtigt und die Beweissicherung nicht gefährdet wird –, mit einem Bußgeld von 46.000 Lira belegt. Bei Unfällen mit Todesfolge oder Verletzungen drohen Fahrern, die den Unfallort ohne Erlaubnis und ohne zwingenden Grund verlassen, Freiheitsstrafen von einem bis zu drei Jahren.
Führerscheine von Fahrern, die den Unfallort verlassen, werden für zwei Jahre eingezogen. Die Rückgabe der auf diese Weise eingezogenen Führerscheine ist an die Bedingung geknüpft, dass alle verhängten Bußgelder vollständig beglichen wurden.
Für Fahrzeuge, deren Transport von Speziallasten oder deren Teilnahme am Straßenverkehr einer Sondergenehmigung bedarf, wird von der für Bau, Instandhaltung und Betrieb der Straße zuständigen Institution oder Organisation eine Straßennutzungsgebühr erhoben.
Die Straßennutzungsgebühr wird für jedes Kalenderjahr von der Generaldirektion für Autobahnen (Karayolları Genel Müdürlüğü) unter Berücksichtigung der Tonnage pro Achse, der Achsenanzahl, der Transportdistanz und der Wertminderung der Lebensdauer der Straße festgelegt und bekannt gegeben.
40.000 Lira für das Fahren ohne Führerschein
Wer Kraftfahrzeuge ohne gültigen Führerschein führt, muss mit einem Bußgeld von 40.000 Lira rechnen. Wer trotz eines von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder gesetzlich befugten Stellen vorübergehend oder vorsorglich entzogenen Führerscheins ein Kraftfahrzeug führt, wird mit 200.000 Lira bestraft.
Sofern keine gegenteiligen Verkehrszeichen vorhanden sind, werden Regelungen für das Einhalten von Fahrspuren für Fahrzeuge wie Lkw und Zugmaschinen getroffen, die nicht zu den Kategorien Motorrad, Pkw, Kleintransporter, Lieferwagen, Minibus oder Bus gehören. In diesem Rahmen müssen Fahrer von Fahrzeugen, die nicht zu den genannten Kategorien gehören, in derselben Richtung fahren.
Auf Gehwegen dürfen keine Fahrzeuge gefahren werden; auf Radwegen und Fahrradspuren dürfen keine anderen Fahrzeuge als Fahrräder und E-Scooter fahren. Fahrer dürfen auf Straßen, die für den Fahrzeugverkehr gesperrt oder für bestimmte Fahrzeuge reserviert sind, keine anderen als die zugelassenen Fahrzeuge führen.
90.000 Lira Bußgeld für willkürliches Anhalten auf der Fahrbahn
Wer den Verkehr durch wiederholtes Spurwechseln behindert oder gefährdet, auf Autobahnen oder geteilten Straßen außerhalb von Ortschaften entgegen der Fahrtrichtung fährt oder sein Fahrzeug im Konvoi oder einzeln so auf der Fahrbahn anhält, dass der Verkehrsfluss willkürlich teilweise oder vollständig blockiert wird und andere Fahrzeuge behindert oder gefährdet werden, muss mit einem Bußgeld von jeweils 90.000 Lira rechnen.
180.000 Lira Bußgeld für Fahrer, die aus dem Fahrzeug steigen, um andere anzugreifen
Fahrer, die im Straßenverkehr ein anderes Fahrzeug hartnäckig verfolgen oder zu diesem Zweck aus dem Fahrzeug steigen, werden mit einem Bußgeld von 180.000 Lira belegt; ihr Führerschein wird für 60 Tage eingezogen und das Fahrzeug kann für 30 Tage aus dem Verkehr gezogen werden.
Führerscheine von Fahrern, die aufgrund von Verstößen gegen Verkehrsregeln entzogen wurden, werden endgültig annulliert, wenn der Führerschein innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum des letzten Verstoßes zum zweiten Mal entzogen wird.
Wer die Anweisungen und Signale der für die Verkehrsregelung und -überwachung zuständigen Polizeibeamten oder anderer autorisierter Personen in Dienstkleidung oder mit Dienstabzeichen missachtet, wird mit 3.000 Lira bestraft. Fahrer, die Ampelsignale missachten, müssen 5.000 Lira Bußgeld zahlen.
Wer gegen Verkehrszeichen, Geräte, Bodenmarkierungen oder andere in der Verordnung festgelegte Regeln, Verbote oder Pflichten zur Verkehrssicherheit und -ordnung verstößt, wird mit einem Bußgeld von 1.000 Lira belegt.
Bei Rotlichtverstößen wird bei einem zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres ab dem Datum des letzten Verstoßes ein Bußgeld von 10.000 Lira, beim dritten Mal 15.000 Lira, beim vierten Mal 20.000 Lira, beim fünften Mal 30.000 Lira und beim sechsten Mal 80.000 Lira verhängt.
200.000 Lira Bußgeld für Flucht vor einer Anhaltekontrolle
Wer bei stationären oder mobilen Kontrollen trotz Anhaltezeichen der Polizei flieht, wird mit einem Bußgeld von 200.000 Lira belegt, der Führerschein wird für 60 Tage eingezogen und das Fahrzeug für 60 Tage aus dem Verkehr gezogen.
Fahrer, bei denen der Konsum von Drogen oder Stimulanzien festgestellt wird, müssen mit einem Bußgeld von 150.000 Lira rechnen und ihr Führerschein wird annulliert. Zur Feststellung des Konsums von Drogen oder Stimulanzien sowie des Blutalkoholgehalts setzt die Polizei technische Geräte oder Testkits ein.
Das Bußgeld für das Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 0,50 Promille Alkohol im Blut wird von 700 Lira auf 25.000 Lira erhöht. Bei einem zweiten Verstoß wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss wird das Bußgeld von 877 Lira auf 50.000 Lira angehoben. Bei drei oder mehr Wiederholungen droht ein Bußgeld von 150.000 Lira.
Bei Überschreitung der täglichen kontinuierlichen Fahrzeit um bis zu eine Stunde wird ein Bußgeld von 1.000 Lira, bei mehr als einer Stunde von 3.000 Lira verhängt. Bei Überschreitung der täglichen Gesamtfahrzeit um bis zu eine Stunde werden 3.000 Lira, bei einer bis drei Stunden 5.000 Lira und bei drei oder mehr Stunden 10.000 Lira fällig.
Neuregelung der Geschwindigkeitsbegrenzungen
Bei Überschreitung der in der Verordnung festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzungen, festgestellt durch technische Geräte oder Methoden, werden innerhalb von Ortschaften folgende Bußgelder verhängt: 6-10 km/h zu schnell: 2.000 Lira; 11-15 km/h: 4.000 Lira; 16-20 km/h: 6.000 Lira; 21-25 km/h: 8.000 Lira; 26-35 km/h: 12.000 Lira; 36-45 km/h: 15.000 Lira; 46-55 km/h: 20.000 Lira; 56-65 km/h: 25.000 Lira; ab 66 km/h: 30.000 Lira. Außerhalb von Ortschaften gelten bei Überschreitungen von 11-15 km/h: 2.000 Lira; 16-20 km/h: 4.000 Lira; 21-25 km/h: 6.000 Lira; 26-30 km/h: 8.000 Lira; 31-40 km/h: 12.000 Lira; 41-50 km/h: 15.000 Lira; 51-60 km/h: 20.000 Lira; 61-70 km/h: 25.000 Lira; ab 71 km/h: 30.000 Lira.
Innerhalb von Ortschaften wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 46-55 km/h der Führerschein für 30 Tage, bei 56-65 km/h für 60 Tage und bei mehr als 66 km/h für 90 Tage eingezogen. Außerhalb von Ortschaften wird bei einer Überschreitung von 51-60 km/h der Führerschein für 30 Tage, bei 61-70 km/h für 60 Tage und bei mehr als 71 km/h für 90 Tage eingezogen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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