Gesetzentwurf zur Türkischen Justizakademie im Parlament angenommen
In der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wurde der Gesetzentwurf zur Türkischen Justizakademie beraten und nach Abschluss der Beratungen angenommen. 325 Abgeordnete gaben ihre Stimme ab. 239 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 86 stimmten dagegen.
Dem Entwurf zufolge werden an der Justizakademie Bildungs-, Lehr-, Forschungs- und Anwendungseinheiten entsprechend den Fachgebieten eingerichtet. Die Akademie wird Ausbildungspläne für Richter- und Staatsanwaltsassistenten sowie für Richter und Staatsanwälte erstellen und umsetzen. Auf Anfrage wird sie zudem Ausbildungsprogramme für Notare und Rechtsanwälte sowie für andere Personen erstellen, deren Teilnahme an den Bildungs- und Lehrangeboten als angemessen erachtet wird.
Die Türkische Justizakademie wird Fach- und Zertifikatsprogramme sowie Kurse, Seminare, Symposien, Konferenzen und ähnliche Veranstaltungen zu Themen organisieren, die den Bereich Recht und Justiz betreffen, und eine Datenbank sowie eine Bibliothek einrichten.
Die Aufgaben der Präsidentschaft der Akademie werden festgelegt. Die Präsidentschaft wird den Lehrplan, die Entwürfe für die jährlichen Bildungs- und Strategiepläne sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht erstellen. Sie wird dem Bildungsausschuss Vorschläge zur Festlegung von Standards für eine effektive, effiziente und einheitliche Durchführung der Bildungs- und Lehrtätigkeiten unterbreiten, Lehrmaterialien vorbereiten und die Ernennungs-, Versetzungs-, Beauftragungs- und Personalangelegenheiten der an der Akademie tätigen Personen verwalten.
Der Präsident der Akademie wird die Akademie leiten, sie vertreten, für einen ordnungsgemäßen und effizienten Betrieb der Akademie sorgen und die diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Die Abteilungsleiter werden vom Justizminister aus dem Kreis der Richter und Staatsanwälte ernannt, die der ersten Klasse angehören und die für die Einstufung in die erste Klasse erforderlichen Qualifikationen nicht verloren haben; sie werden gemäß der vom Präsidenten der Akademie festgelegten Aufgabenverteilung tätig sein.
Es wird einen Bildungsausschuss geben, der aus 18 Personen besteht. Der Bildungsausschuss tritt mit der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl seiner Mitglieder zusammen und fasst Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl seiner Mitglieder. Der Bildungsausschuss wird den Lehrplan und die Entwürfe der jährlichen Bildungspläne genehmigen.
Der Bildungsausschuss, der die Standards für eine effektive, effiziente und einheitliche Durchführung der Bildungs- und Lehrtätigkeiten festlegen wird, wird den Strategieplan der Akademie annehmen und dessen Umsetzung verfolgen sowie Stellungnahmen und Vorschläge zur Gesetzgebung der Akademie abgeben.
Die Akademie wird in der Lage sein, Fach- und Zertifikatsprogramme für Richter und Staatsanwälte sowie Zertifikatsprogramme für Rechtsanwälte, Notare und im Bereich Recht und Justiz tätige Personen zu organisieren.
Nachrichtenquelle: İHA
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