Gesetzesentwurf mit Regelungen zu Wohnanlagen-Gebühren angenommen
In der Vollversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei wurde der Gesetzesentwurf angenommen, der auch Regelungen zu überhöhten Gebühren in Wohnanlagen enthält.
Mit dem Gesetzesentwurf wird eine Änderung der Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes vorgenommen, die die Aufgaben des Verwalters regeln.
Gemäß der neuen Regelung sind Verwalter dafür verantwortlich, von den Wohnungseigentümern Vorschüsse einzuziehen, bis der Betriebsplan genehmigt ist. Dies hat zu dem im Verwaltungsplan angegebenen Zeitpunkt zu erfolgen, oder, falls kein solcher Zeitpunkt festgelegt ist, innerhalb des ersten Monats eines jeden Kalenderjahres. Dies gilt für die allgemeine Verwaltung der Hauptimmobilie sowie für Instandhaltungsarbeiten wie Schutz, Reparatur, Reinigung, den Betrieb von Aufzügen und Heizungen, die Versorgung mit Warm- und Kaltluft sowie Versicherungsangelegenheiten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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