Gesetzesentwurf zu Straßentieren wird bis zum 1. August beraten
Gemäß dem von der AKP-Fraktion eingebrachten und angenommenen Antrag wird der „Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes“, der Regelungen zu Straßentieren vorsieht, bis zum 1. August beraten.
Mit einem von der AKP-Fraktion bei der Präsidentschaft der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingereichten und angenommenen Antrag wurden die Tagesordnung und die Arbeitszeiten der Generalversammlung neu geregelt.
Dem Antrag zufolge wird der „Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes“, der Regelungen zu Straßentieren vorsieht, bis zum 1. August beraten.
Damit wurde der Gesetzesentwurf zu Straßentieren in der Priorität vor die Beratungen zum 9. Justizpaket, zum Gesetzesentwurf über den Lehrerberuf und zum Gesetzesentwurf zum Verbraucherschutz gezogen.
Nachrichtenquelle: İHA
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