Gesetzesentwurf zur Öffnung von Olivenhainen für Bergbauaktivitäten: Erste 4 Artikel im Parlament verabschiedet
In der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wurden die ersten 4 Artikel des sogenannten „Super-Genehmigungs“-Gesetzespakets angenommen, das unter anderem die Öffnung von Olivenhainen für Bergbauaktivitäten vorsieht.
Dem Gesetzesentwurf zufolge kann das Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses eine Genehmigung für Bergbauaktivitäten in Gebieten erteilen, die im Grundbuch als Olivenhaine eingetragen sind oder tatsächlich als solche genutzt werden, sofern diese Aktivitäten zur Deckung des Strombedarfs erforderlich sind und nicht an anderer Stelle durchgeführt werden können. In diesem Fall müssen die Olivenbäume in den betroffenen Bereichen vorrangig innerhalb der Grenzen des jeweiligen Landkreises und der Provinz umgepflanzt werden, und es kann die Errichtung temporärer Anlagen für den Bergbaubetrieb gestattet werden.
Für jedes Jahr, in dem Bergbauaktivitäten in Gebieten durchgeführt werden, die als Olivenhaine registriert sind oder tatsächlich als solche genutzt werden, wird vom Lizenzinhaber zusätzlich zur Betriebslizenzgebühr ein Betrag in gleicher Höhe erhoben, um die Rehabilitierungsmaßnahmen für diese Flächen zu finanzieren.
Sollten für neu anzulegende Olivenhaine oder für die umzupflanzenden Olivenbäume Immobilien des Schatzamtes benötigt werden, können diese vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel den Eigentümern der enteigneten Olivenhaine auf deren Wunsch hin für einen Zeitraum von 10 Jahren zum Marktwert direkt vermietet werden.
Zur Beschaffung von Immobilien in Privatbesitz, die für Produktionsanlagen mit Vorlizenz oder Produktionslizenz auf Basis erneuerbarer Energiequellen erforderlich sind, kann der Energiemarktregulierungsrat bis zum 31. Dezember 2030 im Rahmen des Enteignungsgesetzes eine Entscheidung zur „dringenden Enteignung“ treffen.
Für Produktionsanlagen auf Basis erneuerbarer Energiequellen, die bis zu diesem Datum in Betrieb genommen werden, wird bei Genehmigungs-, Miet- und Dienstbarkeitsverfahren ein Rabatt von 85 Prozent gewährt. Um Energieimporte zu reduzieren, das Leistungsbilanzdefizit zu senken und die Produktion auf Basis heimischer Ressourcen zu steigern, wird die Laufzeit der derzeit geltenden Rabatte bei Genehmigungs-, Miet- und Dienstbarkeitsverfahren um 5 Jahre verlängert.
Die Beratungen zum Gesetzesentwurf über die Änderung einiger Gesetze, dessen erste 4 Artikel angenommen wurden, werden heute um 14.00 Uhr fortgesetzt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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